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Das bedeutet es für Weihnachten & Silvester

Corona-Maßnahmen gelten weiterhin im Dezember

Nachdem die Ministerpräsidenten schon gestern einen Vorschlag für weitere Corona-Maßnahmen für den Dezember vorgelegt haben, kam es heute zur Konferenz zwischen den Ministerpräsidenten und Bundeskanzlerin Angela Merkel. Der exponentielle Anstieg sei zwar gebrochen, es sei aber nur ein Teilerfolg. "Die täglichen Infektionszahlen verharren noch auf einem viel zu hohem Niveau", so die Kanzlerin.

Die Lage erlaube es nicht, die November-Maßnahmen aufzuheben. "Wir sind noch viel zu weit von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern entfernt", heißt es weiter. Dabei müsse unbedingt die Kapazität in den Krankenhäusern und den Intensivstationen berücksichtigt werden. Es kommt jetzt auf jeden und jede einzelne an, so Merkel weiter. Nicht notwendige Kontakte und Reisen sollen vermieden werden. 

Wir brauchen noch einmal eine Kraftanstrengung

Kontaktbeschränkungen werden verschärft

Die Kontaktbeschränkungen werden ab dem 1. Dezember noch einmal verschärft werden. So sollen private Treffen nur noch mit maximal einem weiteren Haushalt möglich und auf insgesamt maximal 5 Personen beschränkt sein. Kinder unter 14 Jahren sollen davon allerdings ausgenommen sein.

Der aktuelle „Teil-Lockdown“, also die Schließung von Restaurants, Fitnessstudios, Sportstätten und Co., soll  nach Einigung der Länder zunächst bis zum 20. Dezember verlängert werden. Bei weniger als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen und der Erfüllung weiterer Bedingungen sollen Länder aber die Möglichkeit haben, von dieser Regelung abzuweichen. Steigt der Wert jedoch über 200 Neuinfektionen, sollen Maßnahmen aber auch seitens der Länder und Kommunen verschärft werden. Das betrifft derzeit Berlin und 62 weitere Kreise.

Der Bund und die Ministerpräsidenten haben beschlossen, die Auflagen für den Einzelhandel auch im Hinblick auf Weihnachtseinkäufe zu verschärfen, um dichtes Gedränge in Geschäften zu vermeiden. So sollen Geschäfte nach dem Vorschlag sicherstellen, dass sich gleichzeitig nur noch ein Kunde pro 20 Quadratmeter ab 800m² Verkaufsfläche im Laden aufhalten darf, statt wie bisher ein Kunde pro 10 Quadratmeter. Dabei ist bei großen Einkaufszentren die gesamte Verkaufsfläche zu berücksichtigen. Letztere Maßnahme gilt aber weiterhin bei kleineren Geschäften unter 800 Quadratmeter.

Sonderregelungen über Feiertage

Über die Weihnachtsfeiertage, sowie Silvester und Neujahr soll es nach Vorschlag der Länder eine Sonderregelung geben. Im Zeitraum vom 23. Dezember bis zum 1. Januar sollen Treffen eines Haushaltes mit haushaltsfremden Personen bis maximal zehn Personen möglich sein. Kinder unter 14 Jahre sollen nach dem Beschluss nicht mitgezählt werden. Es wird jedoch gebeten, nicht zehn Personen aus möglichst vielen unterschiedlichen Haushalten einzuladen, sondern diese nur auf das Wesentliche bzw. nur auf diese zu reduzieren, die wirklich zusammengehören.

Vor eventuellen Weihnachtsbesuchen empfehlen die Ministerpräsidenten, wenn möglich eine mehrtägige Selbstquarantäne, um Angehörige vor einer eventuellen Infektion zu schützen.

Um Weihnachten herum sollen außerdem noch weitere Sonderregelungen gelten. So schlagen die Ministerpräsidenten vor, die Weihnachtsferien zu verlängern. In Baden-Württemberg sollen diese dann am 19. Dezember beginnen und am 10. Januar enden.

Die Bundesregierung hatte allerdings vorgeschlagen, bereits den 16. Dezember als Ferienbeginn festzulegen. Wann die Ferien in welchem Bundesland tatsächlich beginnen, könnte eventuell sogar erst im Dezember entgültig entschieden werden. Ziel der vorgezogenen Ferien ist es, das Risiko für Infektionen kurz vor den Ferien in Schulen zu minimieren. Das soll verhindern, dass sich von dort aus ganze Familien über die Feiertage mit dem Coronavirus infizieren.

Auch Arbeitgeber sollen diese besonderen Feiertagslösungen so weit wie möglich unterstützen. So sollen diese prüfen, ob sie für ihre Mitarbeiter Betriebsferien oder großzügige Homeoffice-Lösungen zwischen den Jahren ermöglichen können.

Kein Verkaufsverbot für Feuerwerk vorgesehen

Das viel diskutierte und umstrittene Feuerwerksverbot soll nach Beschlussvorlage der Ministerpräsidenten nicht kommen. Zwar soll Silvesterfeuerwerk auf belebten öffentlichen Plätzen und Straßen untersagt werden, um Gruppenbildungen zu vermeiden, ein Verkaufsverbot gibt es aber nicht. Es wird allerdings empfohlen, zum Jahreswechsel auf Silvesterfeuerwerk zu verzichten

Ziel soll neben der Reduzierung der Kontakte auch es sein, feuerwerksbedingte Unfälle zu vermeiden, die Klinken und Krankenhäuser weiter überlasten könnten. In jedem Jahr kommt es in der Silvesternacht zu zahlreichen Unfällen im Zusammenhang mit Feuerwerkskörpern.

Erweiterte Maskenpflicht in Schulen

An Schulen in Regionen mit deutlich mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche soll laut Vorabbeschluss künftig ab der 7. Klasse eine Maskenpflicht auch im Unterricht gelten. Diese Regelung gilt in Baden-Württemberg bereits, soll nun aber bundesweit beschlossen werden. Zudem sollen Kinder für eine Studie getestet werden, um zu untersuchen, ob diese eine Corona-Infektion aus der Schule "mit nach Hause bringen".

In besonders gravierenden Infektionshotspots soll es in älteren Jahrgängen mit Ausnahme von Abschlussklassen schulspezifisch weitere Maßnahmen für die Unterrichtsgestaltung geben. Ein Beispiel hierfür könnte Hybridunterricht, also eine Mischung aus Präsenz- und virtuellem Unterricht, sein. Dafür wünscht sich die Bundesregierung konkretere Lösungsvorschläge, welche sobald nötig direkt umgesetzt werden können.

Novemberhilfen können ab heute beantragt werden

Lange hat es gedauert, doch seit heute können Gastronomiebetriebe ihre November-Hilfen beantragen. Diese sieht vor, ihnen 75 Prozent der November-Einnahmen 2019 als Entschädigung für November 2020 auszuzahlen. Auch im Dezember soll es Hilfen vom Bund geben.