Die Quarantäne-Regelungen für Baden-Württemberg wurden von der Landesregierung ab heute angepasst. Statt der bisherigen Regel, bei denen sich Infizierte und Kontaktpersonen 14 Tage in Quarantäne begeben müssen, sind jetzt nur noch zehn Tage vorgesehen.
Diese Regel gilt für Personen, die sich ab heute (2.12.2020) in Quarantäne begeben müssen. Für Personen, denen bereits vorher Quarantäne angeordnet wurde, gelten noch die ursprünglichen 14 Tage.
Für Personen, die positiv getestet wurden, gilt die Isolation für mindestens zehn Tage. Diese darf erst verlassen werden, wenn die Person mindestens zwei Tage lang keine Symptome mehr zeigt und ein negativer Corona-Test vorliegt.
Sonderregelung für Schüler
Für Schüler wurden einige Sonderregelungen beschlossen. Schüler, die in der Schule Kontakt mit einer positiv auf das Coronavirus getesteten Person hatten, dürfen die Quarantäne schon nach fünf Tagen verlassen, wenn sie einen negativen Corona-Test nachweisen können.
Vorherige Änderungen weiterhin gültig
Die bereits zuvor schon von der Landesregierung beschlossenen Änderungen, ab wann man sich in Quarantäne zu begeben hat, haben weiterhin Bestand. Jeder, der ein positives Testergebnis erhält, sowie seine Haushaltsangehörigen und enge Kontaktpersonen haben sich nach der Benachrichtigung unverzüglich nach Hause zu begeben und die Quarantäne zu beginnen.
Die Quarantänepflicht beginnt auch dann, wenn ein Hausarzt in Verdachtsfällen auf Grund der Symptome einen Corona-Test anordnet. Beim Erhalt eines negativen Testergebnisses endet die Quarantäne dann aber automatisch.