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Am Freitag soll die erweiterte Hotspot-Strategie beschlossen werden.

Bei Inzidenz von 300: Regierung will Ausgangsbeschränkungen verschärfen

Mit drastischeren Maßnahmen rund um eine Anpassung der Ausgangsbeschränkungen, die derzeit bereits in einigen Landkreisen mit einer Inzidenz von über 200 besteht, will die Landesregierung auf die explodierenden Infektionszahlen reagieren. In Regionen mit einem Inzidenzwert von 300 und mehr Infektionen soll das Verlassen der Wohnung bald auch tagsüber nur noch aus triftigen Gründen erlaubt sein.

Mitgeteilt hat das der Deutschen Presse Agentur (dpa) eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums am Donnerstag. Aber es sollen zahlreiche Ausnahmen geben, wie Arbeit, Arztbesuch, oder auch der Einkauf. 

Bislang gilt eine nächtliche Ausgangsbeschränkung zwischen 21 und 5 Uhr nur in Regionen mit mehr als 300 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner binnen einer Woche. Jetzt möchte die Regierung ein weiteres Mal die Regeln verschärfen, um eine Eindämmung der Infektionszahlen zu erzielen.

Von der geplanten Verschärfung wäre derzeit nur Pforzheim betroffen. Hier liegt der Inzidenzwert bei 337,4. Helbronn (298,6) wäre kurz davor.

Am Freitag soll die erweiterte Hotspot-Strategie beschlossen werden. Zudem solle sie nächste Woche in die Corona-Verordnung mit einfließen.

UPDATE

Das Ministerium für Soziales und Integration hat am Donnerstag (10. Dezember) einen Erlass für den Stadtkreis Pforzheim herausgegeben, nachdem in Pforzheim seit drei aufeinanderfolgenden Tagen eine 7-Tage-Inzidenz von über 300 Neuinfektion pro 100 000 Einwohnern vorliegt. Das Gesundheitsamt wird angewiesen, den Erlass schnellstmöglich in einer Allgemeinverfügung umzusetzen.
 
Über die bisherige Hotspot-Regelung bei über 200 Neuinfektionen hinaus ist der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung nun auch zwischen 5 und 20 Uhr nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe gestattet. Triftige Gründe neben dem Weg zur Arbeit oder z.B. einem Arztbesuch sind tagsüber insbesondere der Besuch von Einzelhandelsbetrieben und Märkten sowie Sport und Bewegung an der frischen Luft ausschließlich alleine, mit einer weiteren nicht im selben Haushalt lebenden Person oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts. Ab 20 Uhr gelten noch strengere Vorschriften beim Verlassen der eigenen Wohnung.

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