Radio
jonathan-velasquez (unsplash)
Radio
Bundesweite Corona-Maßnahmen werden bis zum 31. Januar verlängert.

Bund und Länder: Verlängerung des Lockdowns

Bund und Länder haben sich am 5. Januar auf eine Verlängerung der Corona-Maßnahmen bis zum 31. Januar geeinigt. Hinzu kommen außerdem weitere Maßnahmen, um den Inzidenzwert noch weiter zu verringern. Hier findest du die wichtigsten Infos.

Am Dienstagnachmittag haben sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Regierungschefs der Länder über weitere Corona-Maßnahmen beraten. Wie Merkel bekannt gab, wird der bundesweite Lockdown bis zum 31. Januar verlängert. 
Die aktuell geltenden Maßnahmen waren am 13. Dezember nur bis zum 11. Januar beschlossen worden. 

Die wichtigsten Infos:

  • Verlängerung bis 31. Januar
  • Verschärfung einiger Maßnahmen waren nötig
  • Kontakte müssen weiter reduziert werden
  • Kontakte sollen auf das absolut notwendige Minimum reduziert werden
  • Im eigenen Haushalt darf nur eine Person aus einem anderen Haushalt empfangen werden. Vorher waren es insgesamt fünf Personen aus zwei Haushalten.
  • Kantinen werden geschlossen.
  • Arbeitgeber sollen Homeoffice-Möglichkeiten ausbauen bzw. schaffen, da wo es möglich ist.
  • In Landkreisen ab einer Inzidenz ab 200: Bewegungsradius von 15 Kilometer
  • Tagesausflüge sind keine triftigen Gründe
  • Nächste Konferenz am 25. Januar
  • Kontakte müssen noch weiter reduziert werden

    Um die Kontakte im privaten Bereich zu reduzieren, um dem Corona-Virus noch weniger Möglichkeiten der Ausbreitung zu geben, werden die Maßnahmen der Reduzierung noch weiter verschäft. Wo vorher fünf Personen aus zwei Haushalten möglich waren, darf ein Haushalt zukünftig nur noch eine Person aus einem anderen Haushalt empfangen werden.

    Bewegungsradius für Landkreise mit hohen Inzidenzzahlen

    Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, dass in Landkreisen mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern der Bewegungsradius auf 15 Kilometer beschränkt wird. In Sachsen gibt es diese Beschränkung schon seit Mitte Dezember. Dort ist beispielsweise "Einkaufen für den täglichen Bedarf und Inanspruchnahme sonstiger Dienstleistungen im Umkreis von 15 Kilometern des Wohnbereichs oder des Arbeitsplatzes oder zur nächstgelegenen Einrichtung zur Grundversorgung/für Einkäufe des täglichen Bedarfs" laut der dortigen Corona-Verordnung gestattet. In der bundesweiten Regelung zählt nicht die genaue Adresse, sondern der Wohnort. Die Distanz von 15 Kilometern wurde festgelegt, weil das eine Größe sei, in der man alle Dinge des täglichen Bedarfs erledigen könne. Ausflüge in Skigebiete zählen nicht dazu.

    Regelungen in Baden-Württemberg

    Regelung gilt für Baden-Württemberg NICHT
    Entgegen der Bundesbeschlüsse wird der Bewegungsradius in BaWü erst einmal NICHT eingeschränkt. Betroffen wären mit einer Inzidenz von 200+ Pforzheim und der Enzkreis. Die Landesregierung will darüber erst nächste Woche entscheiden und bis dahin noch beobachten.

    Ausnahme bei Kontaktregel: 
    Bei den Ein-Personen-Regeln werden Kinder bis 14 Jahren nicht mitgezählt. Außerdem: eine Familie kann mit einer anderen Familie eine Betreuungsgemeinschaft bilden. Aber NUR mit dieser Familie.

    Umgang mit Menschenansammlung in Schneegebieten
    BaWü führt zwei keine Beschränkung des Bewegungsradius von 15 Kilometer ein ABER: Für die Schneegebiete werden wirkungsgleiche örtliche Maßnahmen eingeführt – strenger und ab sofort. Das heißt: Parkplatz-Begrenzungen/Schließung und Straßenkontrollen. Die Menschen werden notfalls nach Hause geschickt.

    Grundschul- und Kita-Öffnung
    Ziel ist der 18.1. - aber ohne Garantie! Die Entscheidung soll nächsten Donnerstag getroffen werden. 

    Im Rahmen der letzten Konferenz der Ministerpräsidenten mit Angela Merkel wurde beschlossen, dass weitgehende Ausgangsbeschränkungen spätestens dann erwogen werden sollen, wenn die Inzidenz von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern binnen einer Woche überschritten wird. Angela Merkel wollte diese Schwelle offenbar auf 100 Neuinfektionen senken.

    Aber auch bei anderen Punkten gab es Diskussionsbedarf, weswegen die Statements von Merkel und den jeweiligen Länderchefs, wie das von Winfried Kretschmann für Baden-Württemberg, zwischenzeitlich zwei Stunden nach hinten verschoben wurden.

    Wie geht es mit Schulen und Kitas weiter?

    Die von den Ländern ergriffenen Maßnahmen werden bis Ende Januar verlängert. Eltern erhalten je Elternteil zehn zusätzliche Urlaubstage, um ihre Kinder zu Hause zu betreuen. Ob die Schulen in BaWü früher öffnen, wird nächste Woche entschieden.

    Impfregelungen

    "Wir wissen, dass mit den verfügbaren Impfstoffen eine Perspektive da ist", sagte Angela Merkel. MPK-Vorsitzender und Berlins regierender Bürgermeister Michael Müller bezeichnete die Impfung als zweite Säule in der Bekämpfung des Corona-Virus. Zudem soll sich die Beschaffung von Impfstoff auf die gesamte EU konzentrieren. Die Bundeskanzlerin wies noch einmal darauf hin, dass im ersten Quartal weiterhin nach Priorisierung geimpft wird. Danach nach "menschlichem Ermessen".

    Mutierte Form des Corona-Virus

    "Das ist ein Wettlauf mit der Zeit, so Merkel. Es gebe laut Christian Drosten auch noch nicht ausreichende Klarheit über die mutierte Form. Was man aber weiß ist, dass diese Variante die ursprüngliche Art des Corona-Virus verdrängt, wie das z.B. derzeit in Großbritannien der Fall ist. Zudem gelte es als infektiöser. "Wir haben einzelne Fälle nachgewiesen, wie es sich ansonsten schon verbreitet hat, wissen wir nicht". Deswegen seien die Maßnahmen der verschärften Kontaktreduzierung nötig, gerade weil noch nicht klar ist, welche Auswirkungen die mutierte Variante hat.