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Die Regelungen für die Schulen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz

Schulen, Kitas und Kindertagespflege: so geht es ab dem 11. Januar weiter

Anfang Januar hat sich die Bundesregierung gemeinsam mit den Ministerpräsidenten dazu entschlossen, den bundesweiten Lockdown bis zum 31. Januar 2021 zu verlängern. Was das konkret für die Schulen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz bedeutet, haben wir in folgender Übersicht dargestellt.

Baden-Württemberg:

  • Schulen, Kindertageseinrichtungen und Einrichtungen der Kindertagespflege bleiben vorerst geschlossen
  • Grundschule: anstelle des Präsenzunterrichts wird umgestellt auf das Lernen mit Materialien, das analog sowie digital erfolgen kann
  • Schülerinnen und Schüler ab Klasse 5: hier wird auf Fernunterricht umgestellt + zwingend erforderliche schriftliche Prüfungen, die relevant für die Notengebung sind, können in Präsenz abgehalten werden. 
  • Für Abschlussklassen gilt, dass ergänzend zum Fernunterricht auch Präsenzunterricht angeboten werden kann, sollte dies notwendig für die Prüfungsvorbereitung sein
  • Generell gilt: Für Kinder der Klassen 1-7 sowie Kinder in Kitas oder Einrichtungen der Kindertagespflege, die auf eine Betreuung angewiesen sind, wird erneut eine Notbetreuung eingerichtet
  • Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren mit den Förderschwerpunkten für geistige Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung bleiben geöffnet
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    Rheinland-Pfalz:

    In Rheinland-Pfalz läuft der Schulbetrieb bereits seit einer Woche. Die aktuell bestehenden Regelungen bleiben bis zum 22. Januar 2021 bestehen.

  • Fernunterricht für alle Schülerinnen und Schüler
  • Betreuung für: Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1-7, die nicht von den Eltern betreut werden können & Schülerinnen und Schüler mit Bedarf für besondere Unterstützung sowie einer fehlenden förderlichen Lernumgebung zu Hause
  • Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf ganzheitliche und/oder motorische Entwicklung wird eine Notbetreuung angeboten
  • Ab dem 18. Januar können Abschhlussklassen ein bis zweimal die Woche in Präsenz die Schule besuchen. Dabei wird die Klasse allerdings in Gruppen geteilt, sodass der Mindestabstand eingehalten werden kann.