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Zu den bisherigen Maßnahmen kommt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske hinzu.

Bund & Länder einigen sich auf Lockdown-Verlängerung bis zum 14. Februar

Was bereits im Vorfeld vermutet wurde, ist nun von der Bundesregierung bestätigt worden: Der Corona-Lockdown wird bis zum 14. Februar verlängert. Darauf einigten sich Bund und Länder am 19. Januar 2021. Mit den neuen Maßnahmen soll Vorsorge getroffen werden, damit es nicht zu einer Verbreitung der neuartigen Corona-Mutation kommt.

Wie am späten Abend von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) vermeldet wurde, wird der Lockdown verlängert und verschärft. Begründet werden die verschärften Maßnahmen durch die bereits in Deutschland nachgewiesene Corona-Mutation aus Großbritannien und Irland. "Denn all unsere Bemühungen die Ausbreitung des Virus auszubremsen, droht eine Gefahr (...) und das ist die Mutation des Virus, die in Südafrika und Großbritannien aufgetaucht ist", so die Kanzlerin. Bund und Länder einigten sich auf folgende Maßnahmen:

Schulen und Kindertagesstätten

Dadurch, dass es Hinweise darauf gibt, dass sich die Corona-Mutation auch schneller unter Jugendlichen und Kindern verbreitet, haben sich Bund und Länder darauf geeinigt, dass Schulen und Kitas bis Mitte Februar geschlossen bleiben. In Kindertagesstätten wird laut Kanzlerin "analog" entschieden werden. Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann kündigte bei einem Pressestatement am Abend hingegen an, die Schulen am 1. Februar wieder schrittweise öffnen zu wollen - wenn die Infektionslage es zulasse.

Kontaktbeschränkungen 

Die Kontaktbeschränkungen werden nicht weiter verschärft. Der eigene Haushalt darf sich weiterhin mit nur maximal einer weiteren Person treffen, die nicht im selben Haushalt lebt.

Homeoffice-Pflicht 

Im Vorfeld der Besprechungen zwischen Bund und Ländern wurde oft über eine mögliche Homeofflice-Pflicht gesprochen. Bei der Homeoffice-Pflicht sollen bis zum 15. März, sofern möglich, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dazu verpflichtet werden ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern anzubieten im Homeoffice zu arbeiten. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die dem nicht nachgehen, müssen einen triftigen Grund dafür angeben. "Beim Homeoffice sind wir weit hinter den Zahlen aus dem Frühjahr", so die Kanzlerin. 

Ausgangsbeschränkungen

Allgemein geltende nächtliche Ausgangsbeschränkungen wird es laut den Beschlüssen des Corona-Gipfels am 19. Januar nicht geben. Die Länder und betroffene Landkreise und Kommunen entscheiden selbst, je nach Infektionsgeschehen, über mögliche Ausgangsbeschränkungen. 

Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske

In Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr wird es, so die Bundeskanzlerin, eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken geben. Bei medizinischen Masken handelt es sich um sogenannte OP-Masken oder virenfilternde Masken, die man an der Kennzeichnung FFP2 und KN95 erkennt. Damit wird bundesweit keine FFP2-Maskenpflicht gelten. Seit Montag, dem 18. Januar, gilt in Bayern eine FFP2-Maskenpflicht. Das geriet stark in die Kritik, da die Masken nicht überall verfügbar und deutlich teurer als OP-Masken sind.

Einschränkung öffentlicher Personenverkehr

Die Kontakte im öffentlichen Personenverkehr sollen so stark reduziert werden, dass das Fahrgastaufkommen um ein Drittel der gängigen Fahrgastzahl nicht überstiegen wird. Das soll zum einen durch die Homeoffice-Pflicht und zum anderen durch Verzerrung der Start- und Endzeit der Arbeitsschichten erreicht werden. 

Suche nach der Mutation

Im Beschluss von Bund und Ländern ist außerdem enthalten, dass es eine vermehrte Sequenzierung der Corona-Proben geben soll. Dadurch soll erreicht werden, dass die neuartigen Corona-Mutationen frühzeitig erkannt und eine schnelle Verbreitung gestoppt werden kann. "Bei uns ist das Virus nachgewiesen worden, allerdings wissen wir nicht, in welcher Menge", so die Kanzlerin. Damit die Kontaktverfolgung weiterhin gewährleistet werden kann, soll die Arbeit der Gesundheitsämter nun nach dem Willen der Bundesregierung durch Digitalisierung unterstützt werden.