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Nach Eilantrag einer Klägerin aus Tübingen

Ausgangsbeschränkung in BaWü gekippt

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die coronabedingte nächtliche Ausgangssperre gekippt.

Am Montag wurde vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg der Beschluss kommuniziert, dass die nächtliche Ausgangsbeschränkung von 20 Uhr bis 5 Uhr außer Kraft gesetzt wird. Die Vorschrit ist Teil der landesweiten Corona-Verordnung.

Zum letzten Mal findet sie in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag Anwendung. Damit war der Eilantrag einer Klägerin aus Tübingen erfolgreich.