Wie funktioniert dein nächster Friseurbesuch?
Ab dem 01. März darfst du dir wieder die Mähne stutzen lassen – jedoch unter gewissen Auflagen, über die du vor Antritt des Besuchs Bescheid wissen solltest.
Ab dem 01. März darfst du dir wieder die Mähne stutzen lassen – jedoch unter gewissen Auflagen, über die du vor Antritt des Besuchs Bescheid wissen solltest.
Die Branche hatte es in den letzten Monaten nicht leicht
Seit dem Lockdown mussten die Geschäfte geschlossen bleiben und viele Betriebe fanden sich dadurch in einer prekären finanziellen Lage wieder. Entschädigt wurden sie vom Staat durch die sogenannte „Überbrückungshilfe III“. Die schwierige Situation führte zu einem hohen Anstieg an Schwarzarbeit in dieser Branche. Gegen diese Situation geht nun der Bund und die Länder vor.
Nun dürfen sie nach über zwei Monaten endlich wieder für einen Bruchteil der Kundschaft und der Angestellten öffnen.
Die Regeln sind im Vergleich zum letzten Jahr aufgrund der Fallzahlen des Corona-Virus nun noch etwas gestrafft worden:
Eine mögliche Reaktion auf diese Maßnahmen ist die Idee eines 24-Stunden-Service, um so alle Mitarbeitenden beschäftigen und alle KundInnen bedienen zu können. Es gilt also abzuwarten, wie stark der Andrang der Kundschaft ab dem 01. März sein wird und wie sich die Maßnahmen nach der Aufhebung des Lockdown gestalten.
Wie lange hältst ihr es noch mit deiner Zottelmähne aus? Oder hast du dich schon mit der Papierschere und dem Kamm arrangiert?