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Die Notbremse soll bundesweit verbindlich gelten

Infektionsschutzgesetz: Bundeskabinett beschließt bundesweite Notbremse

Das Bundeskabinett hat die Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Menschen in weiten Teilen Deutschlands müssen sich nun auf Ausgangsbeschränkungen und geschlossene Läden nach bundesweiten Vorgaben einstellen.

Somit wird eine bundesweit verbindliche „Notbremse“ ab einer bestimmten Infektionsrate eingeführt. Überschreitet der Inzidenzwert eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt den Schwellenwert von 100 (also 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen), so sollen dort ab dem übernächsten Tag zusätzliche Schutzmaßnahmen gelten. Zu den Schutzmaßnahmen gehören Ausgangssperren zwischen 21 und 5 Uhr und Beschränkungen privater Zusammenkünfte. Somit soll sich der eigene Haushalt ab einem Inzidenzwert von 100 mit nur einer weiteren Person treffen dürfen. Maximal dürfen fünf Menschen zusammenkommen, Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgerechnet.

Wie einige Medien berichtet, soll auch die Verpflichtung für Arbeitgeber, ihren Präsenzbeschäftigten mindestens einmal pro Woche einen Corona-Test anzubieten, auf den Weg gebracht worden sein.

Weitere Informationen in Kürze.