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Unter 60-Jährige, die zunächst mit AstraZeneca geimpft wurden, erhalten bei Zweittermin einen anderen Impfstoff.

Manne Lucha: „Alle bereits gebuchten Zweittermine bleiben gültig"

Wie das baden-württembergische Ministerium für Soziales und Integration am Mittwoch bekannt hab, werden die Personen unter 60 Jahren, die zunächst mit AstraZeneca geimpft wurden, beim Zweittermin mit einem anderen Impfstoff geimpft.

Menschen unter 60 Jahren, die aufgrund ihrer Impfberechtigung bereits eine Erstimpfung mit AstraZeneca erhalten haben, können nach der neuen Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) die Zweitimpfung nach neun oder zwölf Wochen mit einem so genannten mRNA-Impfstoff erhalten. Dies teilte Gesundheitsminister Manne Lucha am 14. April mit. Damit bleiben alle bereits gebuchten AstraZeneca-Zweitimpftermine gültig. Unter 60-Jährige werden im Impfzentrum bei der Zweitimpfung auf einen vorhandenen mRNA Impfstoff umgebucht. Dies geschieht direkt vor Ort. Minister Manne Lucha (Grüne): 

Menschen mit AstraZeneca-Termin kommen einfach zum gebuchten Termin ins Impfzentrum und erhalten dort eine mRNA-Zweitimpfung. Die Menschen brauchen nichts weiter zu tun. Alle bereits gebuchten Zweitimpftermine, egal ob nach neun oder nach zwölf Wochen, behalten ihre Gültigkeit.

Sollte ein mRNA-Impfstoff an diesem Tag nicht zur Verfügung stehen, erhalten die Bürgerinnen und Bürger vor Ort einen neuen Termin für eine Zweitimpfung. Bei der Entscheidung bezieht sich Manne Lucha auf die Empfehlung der STIKO, die deutlich macht, dass eine Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff nach der Erstimpfung mit AstraZeneca sicher und wirksam sei. Nach zwei bis vier Wochen habe der Körper AstraZeneca vollständig abgebaut. Nur die körpereigenen Antikörper bleiben und werden durch die Zweitimpfung verstärkt. 

Impfberechtigte unter 60 Jahren sollen sich einen neuen Code anfordern

Impfberechtigte Menschen unter 60 Jahren, die bisher noch keine Impfung erhalten haben und sich online über das Anmeldeportal der KV digital selbst einen Termin gebucht haben, sollten hierfür unbedingt einen neuen Vermittlungscode anfordern. Mit den alten (vor dem 31. März angeforderten) Vermittlungscodes, die vor der Änderung der Altersempfehlung für AstraZeneca erstellt wurden, werden den unter 60-Jährigen auch weiterhin nur AstraZeneca-Termine angeboten. Da diese Termine in den Impfzentren vor Ort nicht auf einen anderen Impfstoff umgebucht werden können, könnte in diesen Fällen keine Impfung erfolgen.