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Die Maßnahmen des Infektionsschutzgesetzes zusammengefasst

Notbremse schon ab Montag in BaWü – was sich ändert

Vergangene Woche beschloss die Bundesregierung das Infektionsschutzgesetz in die Wege zu leiten. Schon ab Montag soll dieses in Baden-Württemberg in Kraft treten während auf Bundesebene noch debattiert wird.

Was sich ändert

Der Bund beschloss vergangene Woche die Corona Regeln auf Bundesebene einheitlich zu gestalten und zu verschärfen, in der Hoffnung damit die dritte Welle der Pandemie in den Griff zu bekommen. Enthalten sind weitere Kontaktbeschränkungen und die umstrittenen Ausgangsperren. Für Baden-Württemberg ändert sich allerdings nicht viel.
 
 
Die Maßnahmen im Überblick
 
Kontaktbeschränkungen und Ausgangssperren
Ab dem kommenden Montag soll sich nur noch eine weitere Person mit einem Haushalt treffen dürfen und maximal fünf Personen ergeben, Kinder unter 14 Jahren sind davon ausgenommen. Außerdem wurde beschlossen, das in Landkreisen mit einer Inzidenz von über 100 drei Tage in Folge eine nächtliche Ausgangsbeschränkung von 21 Uhr bis 5 Uhr verhängt wird. Dies trifft in Baden-Württemberg bereits in einigen Landkreisen zu. Die Stadt Mannheim hat beispielsweise schon seit Ende März wieder eine Ausgangssperre. Man darf sein Haus nach 21 Uhr nur aufgrund von medizinischen Notfällen, Versorgung von Tieren oder aus beruflichen Gründen verlassen.
 
Der Einzelhandel schließt
Wie bereits in den meisten teilen von Baden-Württemberg muss der Einzelhandel schließen. Nicht betroffen von dieser Regelung ist der Lebensmittelhandel, sowie Apotheken, Drogeriemärkte, Tankstellen und Reformhäuser. Baumärkte dürfen nicht öffnen. Ladengeschäfte dürfen keine Abholangebote mehr anbieten. Es sind nur noch Lieferdienste gestattet.

Bei Läden, die geöffnet bleiben, wird die Begrenzung der maximal zulässigen Verkaufsfläche pro Kundin oder Kunde nochmals verschärft von 10 auf 20 Quadratmeter (bei Ladenflächen bis 800 Quadratmeter) und von 20 auf 40 Quadratmeter (für die über 800 Quadratmeter hinausgehenden Flächen).

Körpernahe Dienstleistungen und Friseursalons
Körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo- und Piercingstudios sowie von kosmetischen Fußpflegeeinrichtungen und ähnlichen Einrichtungen sind mit Ausnahme von medizinisch notwendigen Behandlungen (insbesondere Physio- und Ergotherapie, Logopädie, Podologie und Fußpflege) geschlossen. Auch Sonnenstudios sind zu schließen.

Für Kundinnen und Kunden von Friseurbetrieben und Barbershops ist ein vorheriger Schnelltest erforderlich.
 
Geschlossene Gastronomie und Hotellerie
Als weiteres kommt hinzu, dass die Gastronomie geschlossen bleiben muss, was auch in Baden-Württemberg bereits der Fall ist. Weiterhin für Take-Away dürfen Restaurants geöffnet bleiben. Übernachtungen bleiben untersagt, wenn sie aus touristischen Gründen veranlasst sind und damit sind Urlaubsreisen nicht gestattet.
 
Aufruf zum Homeoffice
Wie bereits im März werden Arbeitgeber weiterhin dazu angehalten, ihre Mitarbeiter ins Homeoffice zu schicken. Dies muss umgesetzt werden, „wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen", besagt die Formulierungshilfe.

Sport
Sport ist nur zulässig in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten, die allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts ausgeübt werden sowie bei Ausübung von Individual- und Mannschaftssportarten im Rahmen des Wettkampf- und Trainingsbetriebs des Spitzen- und Profisports.
 
Schulen und Kitas
Präsenzunterricht soll möglich sein, wenn die Schülerinnen und Schüler zweimal in der Woche getestet werden. Erst ab einer Inzidenz von 200 müssen Schulen wieder schließen. Dabei kann es auch hier eine Ausnahme für Abschlussklassen und Notbetreuung geben. Allerdings ist vielerorts noch nicht klar, welche Tests dazu verwendet werden und was die Folgen sind, wenn ein Kind positiv gestestet wird und wie dieses kommuniziert wird, damit kein Kind und dessen Familie im Klassenverband bloßgestellt wird. Zudem verfügen noch gar nicht alle Schulen in Baden-Württemberg über ausreichende Testkapazitäten. Schulen bleiben noch immer das Nadelöhr in der Panedemiebekämpfung.