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"Bundesrecht bricht Landesrecht"

Bundes-Notbremse: Wieso gilt in Baden-Württemberg etwas anderes?

Am Mittwoch ist die Änderung des Infektionsschutzgesetzes im Bundestag verabschiedet worden. Am Donnerstag soll das Gesetz den Bundesrat passieren. Im Vorfeld wurden einige Punkte des Entwurfes abgeschwächt. Die Bundes-Notbremse soll für einheitliche Regeln in ganz Deutschland sorgen.

Was beinhaltet die Bundesnotbremse? 

Übersteigt in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt der Sieben-Tage-Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen den festgelegten Schwellenwert, so tritt in dem Landkreis beziehungsweise der Stadt die bundesweit verbindliche "Notbremse" in Kraft. Je nach Maßnahme variiert der Schwellenwert. Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 müssen private Kontakte eingeschränkt werden. Ab diesem Wert soll es auch Ausgangsbeschränkungen geben. Diese sollen von 22 bis 5 Uhr gelten. Joggen und Spazierengehen ist bis 0 Uhr erlaubt, jedoch nur alleine. Zuvor war eine Ausgangssperre ab 21 Uhr im Gespräch. Schulen sollen ab einem Inzidenzwert von 165 vom Präsenzunterricht in das Homeschooling wechseln. Der Einzelhandel soll ab einem Inzidenzwert von 100 nur noch für Kunden mit Termin öffnen und ab einem Inzidenzwert von 150 komplett schließen. Geschäfte, die den täglichen Bedarf abdecken, sind ausgeschlossen. 

Was ist in Baden-Württemberg anders? 

Das Land Baden-Württemberg bleibt bei der Ausgangsbeschränkung ab 21 Uhr. Aktuell gilt in Baden-Württemberg, das Schulen ab einer Inzidenz von 200 in das Homeschooling wechseln müssen. Dieser Schwellwert wird allerdings dem Infektionsschutzgesetz angepasst. 

Wieso muss sich Baden-Württemberg machen Regeln anpassen und manchen nicht? 

Es gilt: Bundesrecht vor Landesrecht. Das heißt, dass die Bundesländer mindestens die Maßnahmen, die von Bund vorgegeben wurden, umgesetzen müssen. Ob die Länder in verschiedenen Punkten strengere Maßnahmen festlegen, ist ihnen überlassen. Deswegen ist es möglich, dass die Ausgangssperre in Baden-Württemberg eine Stunde früher beginnt, der Schwellenwert für die Schulschließungen jedoch angepasst werden muss. 

Warum woll das Infektionsschutzgesetz geändert werden? 

Bis jetzt war es immer Aufgabe der Bundesländer, Anti-Corona-Maßnahmen festzulegen und diese zu bestimmen. Die Konferenzen der Ministerpräsident:innen und Teile der Bundesregierung dienten dazu, Entscheidungen miteinander abzustimmen. Das klappte jedoch nicht immer so, wie man sich das vorgestellt hatte. Oft wurde einige Tage später auf Landesebene doch etwas anderes umgesetzt. Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes soll es ab einem gewissen Schwellenwert deutschlandweit die gleichen Regeln geben. Dadurch soll es zu weniger Verwirrungen in der Bevölkerung kommen.