In Landkreisen beziehungsweise kreisfreien Städten, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz einen Wert von 100 überschreitet, wird es eine Ausgangsbeschränkung von 22 Uhr bis 5 Uhr geben. Das Joggen und Spazieren ist für Einzelpersonen weiter bis 0 Uhr möglich. In Baden-Württemberg sollte die Ausgangsbeschränkung bereits ab 21 Uhr gelten. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) gab am Donnerstag bekannt, dass die Maßnahmen der Bundes-"Notbremse" angepasst werden. Demnach gelten auf Bundes- und Landesebene die gleichen Regeln.
Einzelhandel
Ab einem Inzidenzwert von 100 muss der Einzelhandel schließen. Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Bei einer Inzidenz zwischen 100 und 150 ist das sogenannte "Termin-Shopping" erlaubt. "Click & Collect", also das Abholen von Ware vor Ort, bleibt unabhängig von dem Inzidenzwert erlaubt.
Schule & Kita
Für Schulen gilt, dass ab einer Inzidenz von 165 in den Distanzunterricht gewechselt werden muss. Bis dieser Wert erreicht wird, werden Schüler:innen und Lehrer:innen zweimal pro Woche getestet. In Kitas gilt bis zu einer Inzidenz von 165 Regelbetrieb. Über dem Schwellenwert ist Notbetreuung möglich.
Sport
Überschreitet der Inzidenzwert eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt den Schwellenwert von 100, ist Sport nur noch alleine, zu zweit oder mit anderen Personen des eigenen Haushalts möglich. Bei Kinder unter 14 Jahren gilt, dass Sport in Gruppen bis zu fünf Personen möglich ist.
Friseure
Friseure sowie Fußpfleger können über den Inzidenzwert von 100 hinaus ihre Dienste anbieten. Wer den körpernahen Dienst in Anspruch nehmen möchte, muss ein gültiges Schnelltest-Ergebnis mitbringen und eine Maske tragen.
Freizeit- & Kultureinrichtungen
Bei einer Inzidenz über 100 müssen Freizeit- und Kultureinrichtungen schließen. Zoos und botanische Gärten dürfen mit einem negativen Test weiterhin besucht werden.