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Leichte Lockerungen für öffentliche Veranstaltungen

BaWü: Bestehende Corona-Verordnung wurde verlängert!

Ab dem 26.07.2021 gilt in Baden-Württemberg eine leicht veränderte Corona-Verordnung. Das Konzept der vier verschiedenen Inzidenzstufen bleibt bestehen. Lockerungen gibt es vor allem für öffentliche Veranstaltungen.

Das sind die Änderungen

Großveranstaltungen
Bei Veranstaltungen im Freien entfällt bei Inzidenzstufe eins und einer Personenzahl unter 300 die Maskenpflicht.
Bei mehr als 300 Personen muss eine Maske getragen werden, es sei denn, es werden den Besucher:innen feste Sitzplätze mit einem Abstand von 1,5 Metern zugewiesen.
 
Theater, Kino und Oper
Im Theater, Kino oder der Oper ist in den Inzidenzstufen eins und zwei jetzt eine Belegung mit maximal 50 Prozent der Kapazität erlaubt, aber nicht mehr als 25.000 Personen.
 
Volks- und Stadtfeste
Neu aufgenommen wurden Regelungen für Volks- und Stadtfeste. Festzelte, Freilichtbühnen und Fahrgeschäfte bleiben verboten. Bei Inzidenzstufe eins und zwei gilt keine Personenbeschränkung. Ein negativer Corona-Schnelltest, ein Genesenen- oder Geimpften-Nachweis ist nicht erforderlich. Allerdings ist eine Kontakterfassung digital oder auf Papier notwendig.

Floh- und Krämermärkte
Für Märkte gelten nun die gleichen Regelungen wie für den Einzelhandel. Im Freien müssen keine Kontaktdaten erfasst werden.

Diskotheken
Bei Inzidenzstufe eins ist eine Belegung mit bis zu 30 Prozent der zugelassenen Kapazität erlaubt. Die zuvor bestehende Quadratmeter-Regelung entfällt.
 
Sport
Die bestehenden Regelungen werden beibehalten. In der Inzidenzstufe vier werden genesene und vollständig geimpfte Personen nicht zur Personenzahl  hinzugezählt. Im Freien bleibt die Zahl bei 25, in geschlossenen Räumen bei 14 Personen.

Die Inzidenzstufen bleiben gleich!

  • Inzidenzstufe 1: In einem Stadt- oder Landkreis beträgt die Sieben-Tage-Inzidenz einen Wert von höchstens 10.
  • Inzidenzstufe 2: In einem Stadt- oder Landkreis beträgt die Sieben-Tage-Inzidenz einen Wert von über 10 und höchstens 35.
  • Inzidenzstufe 3: In einem Stadt- oder Landkreis beträgt die Sieben-Tage-Inzidenz einen Wert von über 35 und höchstens 50.
  • Inzidenzstufe 4: In einem Stadt- oder Landkreis beträgt die Sieben-Tage-Inzidenz einen Wert von über 50.
  • Die gesamte Corona-Verordnung findest du auf der Website der Landesregierung BW: Corona-Verordnung.