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Hospitalisierungsinzidenz entscheidet künftig über die Regeln

Bund-Länder-Runde beschließt schärfere Maßnahmen gegen Corona

Die vierte Corona-Welle rollt ungebremst über Deutschland hinweg. Als Konsequenz haben Bund und Länder jetzt neue Beschränkungen festgelegt. Den Ausschlag dafür wird künftig die Hospitalisierungsrate geben. Gemessen wird, wie viele Corona-Infizierte pro 100.000 Menschen in den letzten sieben Tagen ins Krankenhaus eingeliefert wurden. Und nach dem Bundestag gestern, hat heute auch der Bundesrat der Neufassung des Infektionsschutzgesetz zugestimmt.

Hospitalisierungsinzidenz entscheidet künftig über die Regeln

Die vierte Corona-Welle rollt ungebremst über Deutschland hinweg. Als Konsequenz haben Bund und Länder jetzt neue Beschränkungen festgelegt. Den Ausschlag dafür wird künftig die Hospitalisierungsrate geben. Gemessen wird, wie viele Corona-Infizierte pro 100.000 Menschen in den letzten sieben Tagen ins Krankenhaus eingeliefert wurden.
 
3, 6, und 9. Das sind in Zukunft die Werte, die über Maßnahmen in der Corona Pandemie bestimmen. Darauf hat sich die Bund-Länder Runde am Donnerstag geeinigt - gemeint ist die 7 Tage Hospitalisierungsinzidenz. Steigt sie in einem Bundesland über 3, soll flächendeckend die 2G Regel gelten. Steigt sie über 6, gilt sogar 2G plus. Heißt: Auch Geimpfte und Genesene müssen sich dann testen lassen.

Kontaktbeschränkungen und Veranstaltungsabsagen drohen wieder
 
Wenn der Wert über 9 liegt, können die Länder weitere Maßnahmen verhängen. Unter anderem auch Kontaktbeschränkungen und die Absage von Veranstaltungen - dafür brauchen sie dann aber die Zustimmung des Landtags. In Baden-Württemberg liegt die Hospitalisierungsinzidenz aktuell bei 5,7.

Impfpflicht für Krankenhaus- und Pflegepersonal

Die Bundesländer baten den Bund, in bestimmten Einrichtungen wie Krankenhäusern und Pflegeheimen eine Impfpflicht für alle einzuführen, die Kontakt zu besonders
gefährdeten Personen haben.
 
Schärfere Regeln für Clubs und Diskotheken
 
Schon jetzt soll aber in Clubs und Diskotheken zum Beispiel die 2G plus Regel gelten. Auch in Rheinland-Pfalz liegt der Wert über 3. Ab Mittwoch kommende Woche wird deshalb auch hier die 2G Regel eingeführt.

Bundesrat gibt grünes Licht für die Neufassung des Infektionsschutzgesetz

Der Bundesrat hat am Freitag der schon gestern im Bundestag beschlossenen Neufassung des Infektionsschutzgesetz zugestimmt. Hier geht es um die 3G-Pflicht am Arbeitsplatz und in Bussen und Bahnen. In Pflegeheimen und Kliniken gilt damit auch eine Testpflicht für Besucher. Andererseits sollen aber Schul- und Ladenschließungen nicht mehr möglich sein. Die Überbrückungshilfen für Unternehmen sollen bis Ende März 2022 verlängert werden - genauso wie die Möglichkeit zur Kurzarbeit. Weiter soll die Homeoffice-Pflicht wieder eingeführt werden.