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Baden-Württemberg: Schärfere Corona-Regeln ab Mittwoch

Eine neue Corona-Verordnung für Baden-Württemberg ist am Dienstag vom Kabinett beschlossen worden. Diese soll ab Mittwoch in Kraft treten. Das gab das baden-württembergische Gesundheitsministerium am Dienstag bekannt. Ein Teil der neuen Verordnung soll die „Alarmstufe II“ beinhalten.

Ab Mittwoch (24. November) gelten in Baden-Württemberg schärfere Corona-Regeln. Die neue Verordnung sieht eine vierte zusätzliche Stufe vor, die „Alarmstufe II“. Für Weihnachtsmärkte, Veranstaltungen, Kultur, körpernahe Dienstleistungen, Freizeit und Sport sowie Clubs, Bars und Discos gilt die 2Gplus-Regelung. Damit müssen Geimpfte und Genese zusätzlich zu ihrem Immunisierungsnachweis ein negatives Schnelltest-Ergebnis vorzeigen. "Aufgrund der damit verbundenen Herausforderungen für die Veranstaltungsbranche wegen bereits verkaufter Tickets, werden Verstöße in dieser Woche noch nicht verfolgt", so heißt es in der Pressemitteilung. Zusätzlich werden Veranstaltungen und Weihnachtsmärkte ab der Alarmstufe auf 50 Prozent der Kapazität begrenzt. 

Veranstalter:innen müssen am Mittwoch Test-, Impf- und Genesenennachweise mit digitalen Anwendungen kontrollieren und mit dem Ausweis der Person abgleichen. Damit ist der Zutritt mit dem gelben Impfpass nicht mehr möglich. Der QR-Code muss entweder in der App oder auf Papier mitgeführt werden. 

Im Einzelhandel gilt grundsätzlich 3G. Ausgenommen von der 2G-Regelung sind Geschäfte, die zur Grundversorgung wie Supermärkte dienen. In Friseurbetrieben gilt die 3G-Regelung mit PCR-Testergebnis. In Hotels gilt künftig die 2G-Regelung für private Reisen und die 3G-Regelung für geschäftliche Reisen. Für Bus und Bahn gilt aufgrund der bundesrechtlichen Vorgabe 3G. 

Die bisherige „Alarmstufe I“ schränkte vor allem Ungeimpfte im öffentlichen Leben ein. Für Gastronomie, Hotels, Veranstaltungen, Freizeit und Sport sowie Kultur galt aktuell die 2G (geimpft oder genesen)-Regelung.

Die „Alarmstufe II“ greift, wenn an zwei Tagen in Folge in den Krankenhäusern mehr als 450 Intensivbetten mit Covid-19-Patient:innen belegt sind oder die 7-Tage-Hospitalisierungsrate bei sechs oder höher liegt. Aktuell sind in Baden-Württemberg bereits mehr als 450 Betten mit Corona-Patient:innen belegt, weshalb die grün-schwarze Regierung bereits ab Mittwoch mit der nächsten Alarmstufe rechnet. 

In Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 500 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner, gilt ab Mittwoch für Ungeimpfte eine nächtliche Ausgangsbeschränkung von 21 bis 5 Uhr. Das Haus darf dann nur aus triftigem Grund verlassen werden. Im Einzelhandel gilt dann 2G (Hotspot Regelung). Die folgenden Städte und Landkreise in Baden überschreiten bereits diese Grenze: Mannheim, Enzkreis, Heilbronn, Pforzheim, Ortenaukreis, Calw, Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis. Kreis Karlsruhe, Rastatt und Baden-Baden haben ebenfalls eine hohe Inzidenz und könnten in den folgenden Tagen die 500er-Marke überschreiten. (Stand: 22.11.2021)