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"Harte Obergrenze" für Sport- und Kulturgroßveranstaltungen in Baden-Württemberg

Corona-Maßnahmen: Das gilt jetzt in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz

Bei Ministerpräsidentenkonferenz wurden am Donnerstag einige Corona-Maßnahmen auf Bundesebene beschossen. Diese Beschlüsse müssen bundesweit mindestens gelten. Jedes Bundesland kann selbst entscheiden, ob die Maßnahmen strenger werden. Worauf sich in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg geeinigt wurde, lest ihr hier!

Baden-Württemberg 

In Baden-Württemberg sind für Großveranstaltungen im Sport- und Kulturbereich ab Samstag höchstens 50 Prozent der Kapazität zugelassen und es wird eine harte Obergrenze von maximal 750 Personen geben. 
Auf Bundesebene war beschlossen worden, dass in Innenräumen künftig nur maximal 5000 Leute zusammenkommen dürfen. Im Freien wird die Teilnehmerzahl auf maximal 30 bis 50 Prozent der Kapazität und maximal 15.000 Menschen beschränkt. 

Genesene und geimpfte Personen müssen vor einem Besuch im Restaurant ein negatives Schnelltest-Ergebnis vorzeigen. Damit gilt hier die 2GPlus-Regel. Ausnahme: Menschen mit Boosterimpfung und Menschen, deren zweite Impfung/Genesung noch keine 6 Monate her ist, brauchen keinen Schnelltest.

"Aufgrund der hohen Infektionslage macht das Land von der in der Bund-Länder-Schlate vereinbarten Möglichkeit Gebrauch, in bestimmten Bereichen strengere Regeln einzuführen.", heißt es in der Pressemitteilung vom Land Baden-Württemberg.

Weihnachtsmärkte sollen nicht mehr stattfinden. Klubs und Diskotheken werden wieder schließen. Ungeimpfte und nicht genesene Personen dürfen sich in Baden-Württemberg nur mit einer weiteren Person aus einem anderen Haushalt treffen. Kinder bis zu 14 Jahren und geimpfte sowie genesene Personen sind ausgenommen. 

Rheinland-Pfalz

Wie Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) am Abend bekannt gibt, werden die 2G-Regeln für Geschäfte und Freizeitveranstaltungen auch in Rheinland-Pfalz umgesetzt. Geschäfte des täglichen Bedarfs sind nicht betroffen. Die 2G-Regel gilt inzidenzunabhängig im ganzen Land. Bei körpernahen Dienstleistungen, bei denen man die Maske tragen kann, gilt 2G. Wenn man die Maske nicht tragen kann, wie bei der Kosmetikerin, gilt 2GPlus.

Bei Großveranstaltungen gilt in Innenräumen maximal 5000 Leute und im Außenbereich eine maximal Kapazität von 30 Prozent und maximal 10.000 Personen. Ob Diskotheken und Clubs geschlossen werden, werden noch beschlossen. Bei den Kontaktbeschränkungen hält sich das Land Rheinland-Pfalz an die Beschlüsse vom Bund. In Rheinland-Pfalz bleiben die Weihnachtsmärkte geöffnet. Dort gilt die 2G-Regel und Maskenpflicht.