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2G im Einzelhandel, 2GPlus in der Gastronomie

Ab 27. Dezember: Neue Corona-Verordnung in Baden-Württemberg

Ab dem 27. Dezember treten neue Corona-Regelungen in Baden-Württemberg in Kraft. Laut Landesregierung soll damit verhindert werden, dass sich die Omikron-Variante schnell verbreitet und die Infektionszahlen in die Höhe schießen.

Geimpfte und Genesene dürfen sich ab Montag mit maximal 10 Personen treffen. Bei Kultur-, Sport- und Freizeitveranstaltungen gibt die 2GPlus-Regel mit einer maximalen Kapazität von 50 Prozent (max. 500 Personen). Bei Treffen, an denen mindestens eine ungeimpfte Person teilnimmt, darf nur ein Haushalt mit zwei Personen aus einem weiteren Haushalt zusammenkommen. 

In Restaurants gilt ebenfalls die 2GPlus-Regelung. Geboosterte und Personen, deren Impfung beziehungsweise deren Krankheit weniger als drei Monate zurückliegt, sind von der Testpflicht ausgenommen.

Im Einzelhandel gilt die 2G-Regel. Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Diskotheken und Clubs werden inzidenzunabhängig ab 27. Dezember geschlossen. An Silvester ist der Verkauf von Feuerwerk sowie das Böllern auf öffentlichen Plätzen verboten.

In Innenbereichen mit Maskenpflicht ist eine FFP2-Maske zu tragen. Das gilt nicht in Arbeits- und Betriebsstätten.