In der Gastronomie soll künftig bundesweit die 2GPlus-Regelung gelten. Somit können nur Geimpfte und Genesene mit einem tagesaktuellen negativen Schnelltest-Ergebnis ein Restaurant besuchen. Geboosterte werden ausgenommen.
2G-Regel für Kultur, Freizeit und Einzelhandel
Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und Freizeitgestaltung wie Theater, Kino und Einzelhandel sollen weiterhin geöffnet bleiben. Dort gilt inzidenzunabhängig die 2G-Regel. Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs.
Kontaktbeschränkungen bleiben
Die bereits vor Weihnachten festgelegte Kontaktbeschränkung bleibt bestehen. Maximal zehn geimpfte und genesene Personen dürfen sich treffen. Sobald ein Ungeimpfter anwesend ist, gilt die Regel, dass sich der eigene Haushalt nur mir zwei weiteren Personen aus einem anderen Haushalt treffen dürfen. Paare, die nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt. Kinder unter 14 Jahren sind ausgenommen.
FFP2-Masken-Empfehlung
Bund und Länder empfehlen das Tragen von FFP2-Masken in Innenräumen, vor allem beim Einkaufen und im ÖPNV. Eine bundesweit geltende Pflicht gibt es nicht.
Verkürzte Quarantänezeit
Bei hohen Infektionszahlen sollen massenhafte Ausfälle in der kritischen Infrastruktur verhindert werden. Deshalb passen Bund und Länder die verkürzte Quarantänezeit an.
Nicht geimpfte und nicht genesene Personen können die Quarantäne nur mit einem PCR-Test nach sieben Tagen beenden. Geimpfte müssen sich nach sieben Tagen nicht mehr isolieren, sofern das Ergebnis des Schnelltests negativ ist. Personen aus systemrelevaten Berufen können die Quarantäne nach sieben Tagen mit einem negativen PCR-Test verlassen, wenn sie keine Symptome haben.
Personen, die den vollen Impfschutz durch die Booster-Impfung haben oder deren zweite Impfung weniger als drei Monate zurückliegt, sind von der Quarantäne ausgenommen.
Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in Kitas können die Quarantäne als Kontaktperson nach fünf Tagen durch einen PCR- oder Antigentest beenden.