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2GPlus in der Gastronomie, neue Quarantäneregeln und FFP2-Masken-Empfehlung

Die neuen Beschlüsse von Bund und Ländern

Bund und Länder haben sich auf neue Corona-Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie, besonders der Omikron-Variante, geeinigt. Das haben Kanzler Olaf Scholz (SPD), der Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen Hendrik Wüst (CDU) und die regierende Bürgermeisterin von Berlin Franziska Giffey (SPD) am Freitagnachmittag bekannt gegeben.

2GPlus in Gastronomie

In der Gastronomie soll künftig bundesweit die 2GPlus-Regelung gelten. Somit können nur Geimpfte und Genesene mit einem tagesaktuellen negativen Schnelltest-Ergebnis ein Restaurant besuchen. Geboosterte werden ausgenommen. 

2G-Regel für Kultur, Freizeit und Einzelhandel

Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und Freizeitgestaltung wie Theater, Kino und Einzelhandel sollen weiterhin geöffnet bleiben. Dort gilt inzidenzunabhängig die 2G-Regel. Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. 

Kontaktbeschränkungen bleiben 

Die bereits vor Weihnachten festgelegte Kontaktbeschränkung bleibt bestehen. Maximal zehn geimpfte und genesene Personen dürfen sich treffen. Sobald ein Ungeimpfter anwesend ist, gilt die Regel, dass sich der eigene Haushalt nur mir zwei weiteren Personen aus einem anderen Haushalt treffen dürfen. Paare, die nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt. Kinder unter 14 Jahren sind ausgenommen. 

FFP2-Masken-Empfehlung 

Bund und Länder empfehlen das Tragen von FFP2-Masken in Innenräumen, vor allem beim Einkaufen und im ÖPNV. Eine bundesweit geltende Pflicht gibt es nicht. 

Verkürzte Quarantänezeit 

Bei hohen Infektionszahlen sollen massenhafte Ausfälle in der kritischen Infrastruktur verhindert werden. Deshalb passen Bund und Länder die verkürzte Quarantänezeit an.
Nicht geimpfte und nicht genesene Personen können die Quarantäne nur mit einem PCR-Test nach sieben Tagen beenden. Geimpfte müssen sich nach sieben Tagen nicht mehr isolieren, sofern das Ergebnis des Schnelltests negativ ist. Personen aus systemrelevaten Berufen können die Quarantäne nach sieben Tagen mit einem negativen PCR-Test verlassen, wenn sie keine Symptome haben.
Personen, die den vollen Impfschutz durch die Booster-Impfung haben oder deren zweite Impfung weniger als drei Monate zurückliegt, sind von der Quarantäne ausgenommen. 
Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in Kitas können die Quarantäne als Kontaktperson nach fünf Tagen durch einen PCR- oder Antigentest beenden.
 

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(Quelle der Übersicht: bundesregierung.de)

"Wir brauchen einen Impffortschritt"

Sowohl Bunsdeskanzler Scholz als auch NRW-Landeschef Wüst sprachen sich noch einmal für die Impfung aus. Zwar sei das erste Ziel bis Weihnachten 30 Millionen Booster-Impfungen zu verabreichen, erreicht worden, dennoch sei die Impfquote in Deutschland noch immer nicht sehr hoch. Neben der Auffrischimpfung betonte Scholz auch die Wichtigkeit der ersten und zweiten Impfung.