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Neue Corona-Regeln bringen Änderungen für Schulen und Kitas

Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich wieder getroffen und neue Regeln aufgestellt. Dabei bleibt aber fast alles wie bisher.

Baden-Württemberg

Die Alarmstufe II wird in Baden-Württemberg gekippt und ab dem 28.01.22 gelten in der Alarmstufe I folgende Regelungen:

  • Clubs und Discotheken bleiben geschlossen. Hier galt in Alarmstufe I bisher die 2G-Regelung. Aufgrund der hohen Inzidenzen und wegen erhöhter Ansteckungsgefahr bleiben Clubs und Diskotheken aber auch nach einer Rückkehr in Alarmstufe I weiterhin geschlossen.
  • Veranstaltungen im Freien werden auf 1500 Personen begrenzt. Veranstalter dürfen aber selbst entscheiden, ob eine 2G plus-Regel in Kraft tritt oder nicht. Bei 2G plus sind bis zu 3000 Teilnehmer erlaubt.
  • Eine FFP-2-Maske muss ab sofort überall getragen werden, auch im Öffentlichen Personennahverkehr.
  • Die Regel im Einzelhandel wurde gekippt und die 3G-Regel gilt ab sofort. 
  • In der Gastronomie gilt die 2G-Regelung. Die Sperrstunde fällt in Alarmstufe I ebenfalls weg.
  • Rheinland-Pfalz

    Auch in Rheinland-Pfalz wurde über Änderungen diskutiert, doch die Regeln bleiben weitestgehend gleich.
    Änderungen gibt es nur bei Corona-Fällen in Schulen oder Kitas.

  • Bei einem Corona-Fall in der Schule müssen nur noch positiv getestete Schülerinnen und Schüler für zehn Tage in Isolation.
  • Wird in einer Kita ein positiver Fall festgestellt, muss die ganze Gruppe nach Hause. Alle Kinder müssen einen Schnelltest machen und dürfen, bei negativem Ergebnis, am nächsten Tag direkt wieder in den Kindergarten.