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Lockerungen: Änderung der Corona-Reiseregelungen noch vor Ostern

Neue Regelungen bezüglich des Reisens könnten noch am Mittwoch den 4. März, passend zum Start der Osterferien, in Kraft treten. Vor allem für Familien wird dann in Sachen Urlaubsplanung einiges einfacher.

Noch kommende Woche soll das Reisen vor allem für Familien mit Kindern endlich wieder leichter werden. Dennoch ermahnt Gesundheitsminister Karl Lauterbach im Urlaub und beim Reisen trotzdem weiterhin vorsichtig zu sein.

Diese möglichen Änderungen der Reiseregeln sind für den 4. März vorgesehen:
 

  • Anmelde- und Quarantänepflicht für Hochrisikogebiete könnten entfallen
  • Hochrisikogebiete werden neu definiert: demnach gilt ein Gebiet oder Land nur noch als höchst riskant, wenn dort eine besonders gefährliche Corona-Mutation herrsche, die schlimmer als die Omikron-Variante eingestuft wird (z.B. Delta-Variante). (Die Aktuelle Liste der Hochrisikogebiete gibt es hier
  • Ungeimpfte Kinder, die aus Hochrisikogebieten zurückkehren, sollen sich dann freitesten können. Bei Kindern unter 12 Jahren besteht dann keine Quarantänepflicht mehr.
  • Bestehen bleibt die Testpflicht für alle nicht geimpften Bürger:innen bei Rückkehr aus einem Hochrisikogebiet, sowie aus Nichtrisikogebieten. Auch die allgemeine Nachweispflicht bleibt.
  • Bisher gilt bei Einreise nach Deutschland:
     

  • Es ist ein aktueller Corona Test, eine vollständige Impfung, oder Genesenennachweis notwendig. Bei Einreise aus einem Virusvariantengebiet wird zu dem Impf- oder Genesenennachweis zusätzlich auch einen PCR-Test oder Antigen-Test benötigt. Bei Einreise aus einem Hochrisikogebiet ist der Nachweis oder ein negativer PCR-Test ausreichend. Alle anderen Gebiete haben bei Luftverkehr die gleichen Regelungen wie bei Einreise aus einem Hochrisikogebiet. Eine Testpflicht fällt bei Kindern unter 6 Jahren aus, allerdings besteht bislang noch eine Quarantänepflicht, die nach dem 5. Tag nach der Einreise automatisch beendet ist. Geimpfte Kinder sind von dieser Quarantäne befreit.
  • Eine digitale Einreisemeldung bei Einreise aus einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet wird benötigt (unter www.einreiseanmeldung.de).
  • Eine Quarantänepflicht besteht bisher bei Rückkehr aus einem Virusvariantengebiet für 14 Tage. Bei der Rückkehr aus einem Hochrisikogebeiet besteht eine 10-tägige Quarantänepflicht, wenn kein Impf- oder Genesennennachweis vorliegt. Diese kann ab dem 1. Tag verkürzt werden bei Impf- oder Genesenennachweis, oder nach 5 Tagen durch einen negativen Test. Für Kinder unter 6 Jahren endet die Quarantäne automatisch nach 5 Tagen.
  • Ein Beförderungsverbot besteht nur bei Reisenden aus einem Virusvariantengebiet.
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