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Baden-Württemberg: Corona-Maßnahmen sollen verlängert werden

Wie auch schon in anderen Bundesländern möchte auch die Landesregierung von Baden-Württemberg die Corona-Maßnahmen bis zum 2. April verlängert.

Wegen der hohen Infektionszahlen sollen die Corona-Maßnahmen in Baden-Württemberg verlängert werden. Laut dem letzten Bund-Länder-Treffen sollten alle tiefgreifenden Regeln am 20. März auslaufen. Die Landesregierung möchte von der Übergangsfrist gebrauch machen und die geltenden Regeln bis zum 2. April verlängern. Nur die Personenobergrenze bei Veranstaltungen soll fallen. 

Somit soll die Maskenpflicht in Innenräumen und Schulen bestehen bleiben. In der Gastronomie und bei Veranstaltungen soll es bei der  3G-Regelung und in Diskotheken bei der 2GPlus-Regel bleiben. 

Nach dem Auslaufen des Infektionsschutzgesetzes soll nur noch sogenannte Basis-Schutzmasßnahmen bestehen. Dazu gehört die Maskenpflicht in Pflegeheimen, Kliniken und im Nahverkehr sowie die Testpflicht in Pflegeheimen und Schulen.