Fünf mutmaßliche Anhänger der «Reichsbürger»-Szene standen in Mosbach vor dem Landgericht. (Archivbild)
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Fünf mutmaßliche Anhänger der «Reichsbürger»-Szene standen in Mosbach vor dem Landgericht. (Archivbild)
Landgericht Mosbach

Anhänger der «Reichsbürger»-Szene erhalten Bewährungsstrafen

Der Prozess gegen fünf mutmaßliche Anhänger der «Reichsbürger»-Szene startete erst im zweiten Anlauf - beim ersten Versuch erschienen die Angeklagten nicht. Nun hat das Gericht sein Urteil gesprochen.

Vier Mitglieder einer Familie mutmaßlich aus der «Reichsbürger»-Szene sind wegen Waffen- und Drogendelikten vom Landgericht Mosbach zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Das Urteil gegen die Angeklagten im Alter von 25 bis 52 Jahren sei noch nicht rechtskräftig, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Die Mutter der Familie sei freigesprochen worden. 

Der Prozess stand im Zusammenhang mit einem eskalierten Polizeieinsatz auf einem Anwesen bei einem sogenannten Reichsbürger im badischen Boxberg im April 2022. Mit ihm sollen die Angeklagten nach Angaben der Staatsanwaltschaft Karlsruhe freundschaftlich verbunden sein, sie sollen dort auf dem Anwesen leben. Der Mann war 2023 wegen versuchten Mordes verurteilt worden.

Prozessauftakt erst im zweiten Anlauf 

Das Verfahren gegen die Familie - Vater, Mutter, zwei Söhne und eine Schwiegertochter - war erst im zweiten Anlauf gestartet. Bei einem ersten Versuch im Mai waren die Angeklagten nicht erschienen. Vor dem Prozessauftakt Ende Juli kamen sie in Untersuchungshaft. 

Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hatte den Deutschen vorgeworfen, im April und Mai 2022 unter anderem über neun Schusswaffen, darunter ein Schnellfeuergewehr, verfügt zu haben. Zudem sollen zwei der Angeklagten insgesamt 38 Cannabis-Pflanzen angebaut haben.

Das Urteil im Detail

Den Vater verurteilte das Gericht nun wegen Besitzes einer halbautomatischen Kurzwaffe, eines Nunchakus (Würgeholz) und von Patronenmunition zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr. Ein Sohn wurde wegen Besitzes einer halbautomatischen Kurzwaffe zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt, der andere sowie die Schwiegertochter wegen verbotenen Anbaus von Cannabis und Herstellen von Cannabis zu Freiheitsstrafen von je sechs Monaten. Die Vollstreckung wurde jeweils zur Bewährung ausgesetzt.

Die Szene der «Reichsbürger» und sogenannten Selbstverwalter ist vielfältig. Gemeinsam haben sie, dass sie die Bundesrepublik und ihre demokratischen Strukturen nicht anerkennen. In Baden-Württemberg ist die Zahl 2024 laut Verfassungsschutz auf rund 4.200 gestiegen, bundesweit sind es etwa 26.000.

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