Wegen Beleidigung eines Jugendoffiziers der Bundeswehr ist ein junger Mann vom Amtsgericht Freiburg zu 15 Arbeitsstunden verurteilt worden.
Katharina Kausche/dpa
Wegen Beleidigung eines Jugendoffiziers der Bundeswehr ist ein junger Mann vom Amtsgericht Freiburg zu 15 Arbeitsstunden verurteilt worden.
Bearbeitete Fotos mit SS-Bezug

Beleidigung von Soldat - Arbeitsstunden für Ex-Schüler

Sein Fall hat landesweit für Schlagzeilen gesorgt: Ein junger Mann soll mit zwei bearbeiteten Bildern einen Jugendoffizier der Bundeswehr beleidigt haben. Nun gibt es ein Urteil.

Ein Oberstufenschüler stellt zwei bearbeitete Fotos eines Jugendoffiziers der Bundeswehr ins Internet - für ihn eine Form des demokratischen Protestes. Für das Amtsgericht Freiburg stellt der Inhalt dagegen eine Beleidigung des Soldaten dar. Aus Sicht der Richterin unterstelle der 19-Jährige dem Offizier mit dem Inhalt eine Nähe zur SS und zum Nationalsozialismus. Das Gericht verurteilte den Ex-Schüler zu 15 Arbeitsstunden.

Bei dem Prozess ging es um zwei bearbeitete Bilder, auf denen der Soldat zu sehen ist - sogenannte Memes. Der Jugendoffizier hatte zuvor an der Schule des Angeklagten einen Vortrag gehalten. Dabei seien die Fotos aufgenommen worden, die später mit einem Bildbearbeitungsprogramm verändert und gepostet worden seien. Der Jugendoffizier selbst erstattete nach Angaben der Staatsanwaltschaft Anzeige.

Ex-Schüler gibt Verbreitung zu 

Der ehemalige Schüler stritt nicht ab, die bearbeiteten Bilder nach dem Besuch des Soldaten an seiner Schule verbreitet zu haben. Allerdings halte er das für legitimen Protest. Es gehe um eine Kritik an der «Bundeswehr als Ganzes». Mit dem Meme hätte niemand in die Nähe der SS gerückt werden sollen, sondern damit werde «die gesamte Bundeswehr in die Nähe von Neonazi-Netzwerken gerückt», sagte er in der Verhandlung.

Auf einem der bearbeiteten Bilder steht der Offizier vor einem Wandbildschirm, auf dem ein durch die Bearbeitung hinzugefügter eingehender Anruf von «SS-Siggi» angezeigt wird, wie die Staatsanwaltschaft in der Verhandlung beschrieb. Damit sei der gestorbene Dortmunder Neonazi Siegfried Borchardt, nicht die SS an sich gemeint, sagte der Angeklagte.

Die nationalsozialistische SS («Schutzstaffel») bewachte und verwaltete unter anderem die Konzentrationslager. Bei den Nürnberger Prozessen nach Ende des Zweiten Weltkriegs wurde sie zu einer verbrecherischen Organisation erklärt.

Aus der Sicht des 19-Jährigen gehe es bei dem Prozess darum, dass er mit einem demokratischen Protest einen «wunden Punkt» bei der Bundeswehr getroffen habe. Das Gerichtsverfahren bezeichnete er als «Repression». Durch solche Maßnahmen würden Drohkulissen aufgebaut und Aktivisten eingeschüchtert. Nach Bekanntwerden der Anklage gegen ihn solidarisierten sich Gruppierungen aus dem linken Spektrum mit dem jungen Mann und organisierten Protest. Nach dem Urteil gab es vor dem Gerichtsgebäude eine kleine Demonstration von Unterstützern.

Richterin: Bilder unterstellen «menschenverachtende Gesinnung»

Für die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht Freiburg stand dagegen eine Frage im Zentrum der Verhandlung: Wann verletzt eine Meinungsäußerung die persönliche Ehre? Das Gericht schloss sich mit seinem Urteil dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft an. Der Inhalt der Bilder unterstelle dem Beamten, er hätte selbst eine «menschenverachtende Gesinnung», sagte die Richterin in ihrer Begründung. «In dem Fall sei keine andere Auslegung möglich, als dass der Offizier in die Nähe der SS gerückt wird.» Das stelle eine Beleidigung dar. 

Wo der 19-Jährige die 15 Arbeitsstunden ableisten muss, entscheidet die Jugendhilfe in Strafverfahren. Noch ist das Urteil allerdings nicht rechtskräftig, der Angeklagte kann Rechtsmittel einlegen.

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