Der Fahrer des Unfallwagens (rechts) wurde vom Amtsgericht Esslingen wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.
Bernd Weißbrod/dpa
Der Fahrer des Unfallwagens (rechts) wurde vom Amtsgericht Esslingen wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.
Mutter und zwei Söhne sterben

«Eine Frechheit» - Angehörige hadern mit Urteil nach Unfall

Mit fast 100 km/h fährt ein Mann in Esslingen mit seinem Wagen in eine Mutter und ihre beiden Söhne. Nun hat ihn ein Gericht verurteilt. Warum die Angehörigen das Urteil nicht hinnehmen wollen.

Dass ihr Urteil bei den Angehörigen nicht gut ankommen wird, scheint die Richterin schon zu ahnen. «Es gibt keine Worte, die den Schmerz über Ihren Verlust lindern können», sagt sie bei der Urteilsbegründung im Amtsgericht Esslingen an die Familie der Unfallopfer gerichtet. 

Eine Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monate hat sie zuvor gegen den heute 55 Jahre alte Angeklagten verhängt. Dafür dass er nach Überzeugung des Gerichts mit seinem Auto bei einem Unfall eine Mutter und ihre beiden Söhne getötet hat, wird er der fahrlässigen Tötung in drei Fällen schuldig gesprochen. Weil die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird, muss er nicht ins Gefängnis, sofern er sich an seine Bewährungsauflagen hält. 

«Eine Frechheit» sei das, sagt der Ehemann der getöteten Frau und der Vater der beiden Kindern kurz darauf vor dem Gerichtssaal. Insbesondere die Bewährungsstrafe kann er nicht nachvollziehen. «Wir Angehörige wurden lebenslang verurteilt. Meine Frau und meine Kinder kommen nie wieder zurück.» 

Unfall auf dem Weg zum Fußballtraining

Die 39-Jährige und die beiden drei und sechs Jahre alten Söhne waren Ende Oktober auf einem Gehweg in Esslingen bei Stuttgart vom Auto des Unfallfahrers erfasst worden und sofort tot gewesen. Der Fahrer eines anderen Autos wurde bei dem Unfall leicht verletzt. 

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Unfallfahrer in ihrer Anklage vorgeworfen, er habe beim Heranfahren an eine rote Ampel in Esslingen das Gaspedal mit dem Bremspedal verwechselt und dann sein Fahrzeug mit fast 100 Kilometern pro Stunde auf den Gehweg gelenkt. Dort erfasst das Auto dann die junge Familie, die auf dem Weg zum Fußballtraining war. 

Dieser Unfallursache schloss sich auch die Richterin in ihrer Urteilsbegründung an. Ein technischer Fehler am Fahrzeug sei durch einen Gutachter ausgeschlossen worden, ebenso eine Ablenkung des Mannes durch ein Smartphone oder eine Beeinflussung durch Alkohol oder Medikamente. 

Stattdessen habe sich der Fahrer wohl darüber erschrocken, dass sich der Verbrennungsmotor seines Hybridfahrzeuges zugeschaltet habe. Daraufhin habe er bremsen wollen, aber stattdessen das Gaspedal betätigt. Weil er mit zunehmender Geschwindigkeit in einen Ausnahmezustand geriet, sei er nicht in der Lage gewesen, diese «kognitive Fehlleistung» zu korrigieren, so die Richterin. 

Fahrzeug beschleunigt auf fast 100 Stundenkilometer

Mit verheerenden Folgen: Das Fahrzeug beschleunigte bei eigentlich erlaubten 50 Kilometern pro Stunde auf fast 100 Sachen und fuhr dann wegen einer Lenkbewegung des Fahrers auf den Gehweg, auf dem die Fußgänger unterwegs waren. Offenbar mit gewaltiger Wucht: Laut Anklage wurden die Opfer teils 30 Meter weit geschleudert, alle erlitten massive Verletzungen und starben noch am Unfallort. 

Auch der erfahrene Einsatzleiter der Polizei berichtete im Verfahren von seinen Eindrücken am Unfallort: Insbesondere die Verletzungen der Kinder seien brutal gewesen, so der Beamte. «Ich bin seit 36 Jahren bei der Verkehrspolizei, aber diese Art der Verletzungen habe ich auch noch nicht gesehen.» 

Der Angeklagte hatte sich in dem Verfahren bis zum Schluss weder zur Sache noch zu seiner Person geäußert. Von seinem Verteidiger hatte er eine persönliche Erklärung verlesen lassen - und sich bei den Angehörigen entschuldigt. Was geschehen sei, habe auf unvorstellbare Art Leben zerstört und Familien in tiefste Trauer gestürzt, ließ der 55-Jährige ausrichten. Das Geschehen und dessen furchtbare Folgen tue ihm von Herzen leid. «Mir ist bewusst, dass nichts, was ich sage, den Verlust lindern kann.»

Neben der Bewährungsstrafe muss der Mann laut Urteil auch für mindestens drei Jahre seinen Führerschein abgeben und den Hinterbliebenen der Opfer Schmerzensgeld bezahlen. 

Angehörige wollen Berufung einlegen

Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, alle Beteiligten können innerhalb einer Woche Rechtsmittel dagegen einlegen. Den Angehörigen reicht der Schuldspruch nicht aus, sie wollen gegen das Urteil Berufung einlegen, sagte einer der Nebenklageanwälte. Es seien viele Fragen offen geblieben. Diese müssten geklärt werden. 

Als Beispiel nannte der Anwalt etwa Medikamente, die man beim Fahrer gefunden habe. Diese seien nie untersucht worden, kritisierte der Anwalt. Zudem habe es keine Blutuntersuchung auf bestimmte Marker gegeben, die Alkoholkonsum anzeigen könnten. 

Wird die Berufung zugelassen, müsste sich das Landgericht Stuttgart mit dem Fall befassen, der dann dort vor einer Strafkammer komplett neu aufgerollt werden würde. Der Anwalt erhofft sich von einem Berufungsverfahren Antworten auf die aus seiner Sicht offenen Fragen. Das wäre auch für die Familie der Opfer wichtig, meint der Anwalt. «Wenn diese Restzweifel beseitigt sind, dann könnte ich auch der Familie sagen: Weitere Ansätze gibt es keine, es bleibt nur ein menschliches Versagen.»

Von David Nau, dpa
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