Notwehr nicht auszuschließen: In einem Totschlagsprozess wird ein Mann freigesprochen. (Symbolfoto)
David Inderlied/dpa
Notwehr nicht auszuschließen: In einem Totschlagsprozess wird ein Mann freigesprochen. (Symbolfoto)
Rhein-Neckar-Kreis

Freispruch nach tödlichem Streit in Unterkunft

Er hatte einen Mitbewohner bei einem Streit tödlich verletzt. Deshalb wurde ein Mann wegen Totschlags angeklagt. Handelte er in Notwehr? Das sei nicht auszuschließen, urteilt das Gericht.

Freispruch nach einem tödlichen Streit in einer Gemeinschaftsunterkunft im Rhein-Neckar-Kreis: Das Landgericht Heidelberg hat einen Angeklagten vom Vorwurf des Totschlags an seinem Mitbewohner freigesprochen. Es sei nicht auszuschließen, dass es Notwehr war, urteilte das Gericht. Die Staatsanwaltschaft hatte siebeneinhalb Jahre Haft gefordert, die Verteidigung Freispruch.

Der 1977 geborene Angeklagte soll vor rund zehn Monaten in einer Unterkunft in Edingen-Neckarhausen seinem Mitbewohner bei einem nächtlichen Streit einen spitzen Gegenstand in die linke Brust gestochen haben. Das Opfer starb kurz darauf. Zuvor sollen die beiden Männer mindestens eine Flasche Wodka getrunken haben.

© dpa-infocom, dpa:250707-930-768792/1
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