«Ich bin eigentlich geplättet», sagt Janette Fuchs, ehemalige Bürgermeisterin von Todtmoos. Die Verhandlung am Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg ist nicht so verlaufen, wie von der 59-Jährigen erhofft. Sie wurde als Rathauschefin schlechter bezahlt als ihr Vorgänger und ihr Nachfolger - dagegen hat Fuchs geklagt. Doch das Gericht tut sich nach eigener Aussage schwer mit dem Fall. «Wir ringen ein bisschen mit uns», sagt Richter Markus Jerxsen. Das Gericht schlägt einen Vergleich vor - doch Fuchs lehnt ab.
«Ich möchte, dass die Sache jetzt öffentlich geregelt wird», sagt Fuchs. «Ich kann mit dieser Entscheidung, die sich hier andeutet, nicht einverstanden sein.» Sie sieht sich aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert – und fordert Schadenersatz und eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. «Es geht mir nicht nur um meine Person, sondern um das Prinzip "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit und gleiche Verantwortung", das auch im öffentlichen Dienst gelten muss.»
Gericht sieht Risiken für beide Seiten
Ihr Anwalt Jörg Düsselberg sagt, es handele sich bei Fuchs nicht um einen Einzelfall und berichtet von ähnlich gelagerten Fällen im Südwesten. Sowohl er als auch Fuchs äußerten Bereitschaft, bis zum Bundesverwaltungsgericht zu gehen, sollte Fuchs am VGH unterliegen.
Die Richter begründeten im Fall von Fuchs den Vergleichsvorschlag mit Risiken für beide Seiten - die Klägerin und die Gemeinde Todtmoos: Der Vergleich mit dem 24 Jahre vor Fuchs ins Amt gekommenen Vorgänger sei inhaltlich schwierig. Unter anderem seien Gründe – wenn auch keine umfassenden – für die schlechtere Besoldung von Fuchs im Protokoll des Gemeinderates genannt. Der Vergleich mit dem Nachfolger sei möglicherweise rechtlich schwierig, obwohl es hier deutlichere Hinweise auf eine Ungleichbehandlung gebe.
Gemeinde fordert Abweisung der Klage
Die Gemeinde Todtmoos sieht keinen Hinweis auf eine Benachteiligung von Fuchs aufgrund des Geschlechts und fordert, die Klage abzuweisen, wie deren Anwalt André Friedl sagt. Der VGH will seine Entscheidung am Freitag verkünden. Die Begründung für das Urteil soll allerdings erst deutlich später vorliegen.
Das Verwaltungsgericht Freiburg gab Fuchs im vergangenen Jahr recht: Es verurteilte die Gemeinde unter anderem dazu, Janette Fuchs mehr als 36.500 Euro Schadenersatz und eine Entschädigung von 7.000 Euro zu zahlen. Doch die Kommune mit ihren rund 2.000 Einwohnern ging in Berufung.
Fuchs holte 2014 im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit
Die langjährige Verwaltungsbeamtin aus dem Enzkreis hatte 2014 in Todtmoos im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit erreicht. Sie habe den Ort durch regelmäßige Urlaube dort gekannt und die Gemeinde weiterentwickeln wollen - «ein bisschen frischen Wind» 'reinbringen, erzählt sie. Sie habe ihre Arbeit in Todtmoos gerne gemacht. Als sich die parteilose Bürgermeisterin 2022 nochmals um das Amt bewarb, unterlag sie im ersten Wahlgang klar.
Schon Fuchs' Vorgänger war durch den Gemeinderat zum Amtsantritt eine Besoldungsstufe höher eingestuft worden - obwohl sich beide «in einer vergleichbaren Situation» befanden, wie es im Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg steht.
Klägerin erfuhr aus der Presse, dass Nachfolger mehr Geld bekommt
Als Fuchs aus der Presse erfuhr, dass ihr Nachfolger ebenfalls direkt in die höhere Besoldungsstufe eingestuft worden war, habe sie sich entschlossen zu klagen «In dem Moment war mir klar, hier geht es nicht mit rechten Dingen zu», sagt Fuchs. Laut Anwalt Düsselberg bezieht sich der vom Verwaltungsgericht Freiburg zugesprochene Schadenersatz auf die Differenz der Bezüge zwischen den Besoldungsgruppen A 14 und A 15 für etwas mehr als die Hälfte ihrer Amtszeit.
Wie viel ein Bürgermeister oder eine Bürgermeisterin verdient, ist in Baden-Württemberg im Grunde im Landeskommunalbesoldungsgesetz geregelt. Je nach Bevölkerungszahl stehen in der Regel zwei Besoldungsgruppen zur Auswahl. Der Gemeinderat entscheidet über die Eingruppierung.
Maßgebend sind dabei laut Innenministerium die objektiven Anforderungen des Amtes, wie die individuelle Situation der Gemeinde. Subjektive, rein auf die Person bezogene Gesichtspunkte dürften hier nicht einfließen - wie besonderes Engagement, Erfahrung und eben das Geschlecht.
Kommune verweist auf unterschiedliche Herausforderungen im Amt
Der Anwalt der Gemeinde Todtmoos, Friedl, argumentiert, dass zwischen der Entscheidung über die Besoldungsstufe des Vorgängers und von Fuchs 24 Jahre lägen. In der Zwischenzeit hätten sich sowohl die Einwohnerzahlen als auch die Übernachtungszahlen und die Herausforderungen in der Gemeinde geändert.
Der lange Rechtsstreit belaste sie grundsätzlich nicht, sagt Fuchs, die heute Pensionärin ist. «Ich kann jetzt alles machen, wofür ich keine Zeit hatte.» Sie engagiere sich unter anderem auf einem Hof, wo Menschen mit Behinderung unter Anleitung arbeiteten. Zudem sei sie Tiertherapeutin - therapiere vor allem Hunde und Pferde. «Ich bin jetzt nicht rastlos, aber ich bin immer aktiv», sagt Fuchs. Um einen Posten als Bürgermeisterin bewerbe sie sich allerdings nicht mehr.
Von Stefanie Järkel, dpa
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