Der Angeklagte hatte die Taten im Prozess eingeräumt. (Archiv)
Martin Oversohl/dpa
Der Angeklagte hatte die Taten im Prozess eingeräumt. (Archiv)
Kriminalität

Rulantica-Prozess: Mehrere Jahre Haft nach Kindesmissbrauch

Ein Mädchen verschwindet aus dem Erlebnisbad Rulantica in Südbaden – erst Stunden später wird es verletzt gefunden. Nun ist der Täter verurteilt worden. Wie hat der Fall den Europa-Park verändert?

Der Fall hatte für bundesweites Aufsehen gesorgt: Nach dem Weglocken und sexuellen Missbrauch eines Mädchens aus dem südbadischen Erlebnisbad Rulantica ist ein Mann vom Landgericht in Freiburg zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Er hatte das damals sechs Jahre alte Kind nach eigenen Angaben im Sommer 2025 aus dem Bad des Europa-Parks in Rust gelockt und missbraucht. 

Der 31-Jährige soll das Mädchen im Bad angesprochen und ihm Hilfe angeboten haben. Dann führte er das Kind laut Gericht aus dem Bad und in ein nahes Maisfeld, um es zu missbrauchen. Als es sich dort immer wieder wehrte, warf der Mann das Kind in ein Gebüsch an einer Straße und ließ es allein zurück. 

Erst Stunden später wurde das Mädchen mehrere Kilometer vom Bad entfernt entdeckt – verletzt, verängstigt und nur mit Bikini und Badeschlappen bekleidet. Dem Angeklagten wurde unter anderem sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen.

Was der Angeklagte einräumt 

Vor dem Landgericht hatte der Rumäne zum Prozessauftakt die Vorwürfe eingeräumt. «Ich bereue sehr, dass das geschehen ist. Ich kann mir auch nicht erklären, wie es dazu kommen konnte», hatte er über seinen Anwalt erklären lassen. Nach dem Missbrauch war der Mann untergetaucht und eine Woche später in seiner osteuropäischen Heimat festgenommen worden. Beamte identifizierten ihn anhand von Zeugen und Videoaufnahmen, die der Europa-Park als Betreiber von Rulantica zur Verfügung gestellt hatte.

Was die Eltern kritisierten 

Im Prozessverlauf hatte der Vater des Mädchens den Park wiederholt scharf kritisiert. Gleich mehrfach hätten sich die Eltern nach dem Verschwinden ihrer jungen Tochter an jenem August-Abend an das Personal des Bades gewandt und erfolglos um Hilfe gebeten, sagte der Vater im Prozess aus. Auf die Bitte, die Polizei zu rufen, habe er die Antwort bekommen: «Das können Sie selbst machen.» Auch die Security und die Kasse am Ausgang wurden nach Aussage der Eltern nicht alarmiert. 

Was der Europa-Park geändert hat

Der Europa-Park teilte bislang auf Anfrage mit, man äußere sich nicht zu laufenden Gerichtsverfahren. Nach der Tat seien die Sicherheitsvorkehrungen verschärft worden. Unter anderem werden Eltern nun stärker sensibilisiert, sie können zudem ein Armband mit ihrer Telefonnummer für ihre Kinder bekommen. 

Laut Europa-Park wurden auch die Kontrollen beim Ein- und Auslass erweitert. Ein Armband soll in Rulantica Eintritt und Austritt ermöglichen, das Schließfach kann damit genutzt und bargeldlos bezahlt werden. «Optional lassen sich nun mehrere Armbänder im Familienverbund koppeln, so dass der Auslass für Minderjährige nur möglich ist, wenn zuvor ein Erwachsener aus derselben Buchung das Drehkreuz passiert hat», sagte ein Sprecher. 

Das Urteil war erwartet worden 

Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Kammer hatten sich schon auf einen Korridor für den Strafrahmen von bis zu vier Jahren und neun Monaten verständigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© dpa-infocom, dpa:260304-930-767279/2
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