KI-Kinderpornografie: Minister warnt vor neuer Dimension
Am Computer erzeugt, kaum von Fotos zu unterscheiden: Das Justizministerium warnt vor einer neuen Dimension der Kinderpornografie. Auch Ermittler und Justiz haben zunehmend Probleme.
Am Computer erzeugt, kaum von Fotos zu unterscheiden: Das Justizministerium warnt vor einer neuen Dimension der Kinderpornografie. Auch Ermittler und Justiz haben zunehmend Probleme.
Kinderpornografie kann heute am Computer entstehen - und künstliche Intelligenz (KI) könnte das Problem weiter verschärfen. Das baden-württembergische Justizministerium warnt vor einer neuen Dimension: KI-Bilder könnten für Täter wie eine Einstiegsdroge wirken, sagte Justizminister Moritz Oppelt (CDU). «Das könnte in einer Eskalationsspirale dazu führen, dass immer echtere Bilder und schlimmstenfalls auch tatsächliche Taten verfolgt werden.»
Wie groß das Problem inzwischen ist, zeigt auch der jüngste Bericht der britischen Internet Watch Foundation (IWF). Die Non-Profit-Organisation spürt weltweit Bilder und Videos des sexuellen Kindesmissbrauchs im Internet auf und veranlasst deren Entfernung. Darin registrierte sie nach eigenen Angaben 8.029 KI-generierte Bilder und Videos mit realistisch wirkendem sexuellem Kindesmissbrauch im Jahr 2025. Das waren 14 Prozent mehr als im Vorjahr.
Besonders auffällig ist die Entwicklung bei den Videos. 2025 zählte die IWF 3.443 solcher Fälle, im Jahr davor waren es noch 13.
Auch in Baden-Württemberg steigen die Zahlen. Im vergangenen Jahr gab es nach Angaben des Landesjustizministeriums 712 Verurteilungen wegen Kinderpornografie, 16 Prozent mehr als im Vorjahr. Das entspricht mehr als jeder dritten Verurteilung bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Oppelt sagte: «Es ist die Kinderpornografie, die in dieser Kategorie zahlenmäßig besonders ins Gewicht fällt.» Das sei «ein alarmierendes Signal!»
Kaum Fachwissen nötig
Dass die Herstellung immer einfacher wird, beschreibt Bastian Kioschis. Der Jurist ist stellvertretender Leiter einer Abteilung zur Bekämpfung von Cybersexualdelikten zum Nachteil Minderjähriger beim Cybercrime-Zentrum (CCZ) bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe. Für die Erstellung wirklichkeitsnaher pornografischer Bilder sei längst kein besonderes Fachwissen mehr erforderlich. «Jeder kann entsprechendes Material erstellen. Dafür muss man nicht mal besonders schlau sein», sagte er der Zeitung «Badische Neueste Nachrichten» (Karlsruhe).
Es reiche aus, sich ein oder zwei Stunden mit KI-Bildgenerierung zu beschäftigen, schon könnten Täter damit beginnen, ihr Material in die dunklen Kanäle des Netzes zu stellen.
Eines der ersten Urteile zu KI-Kinderpornografie in Karlsruhe
Dass solche Fälle längst vor Gericht landen, zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Karlsruhe. Es verurteilte einen 59 Jahre alten Mann aus Karlsruhe im vergangenen Juli wegen Herstellung, Verbreitung und Besitz von Kinderpornografie zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft. Ein Teil der Bilder war mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz entstanden.
Das Gericht folgte beim Strafmaß der Forderung von Kioschis. Er argumentierte, der Angeklagte habe in die ausgefeilten Prompts, also die Befehle an die KI, viel Energie gesteckt. Das sei «kriminelle Energie» gewesen.
Es handelt sich um eines der ersten Urteile eines deutschen Gerichts zu KI-generierter Kinderpornografie. Das Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig. Experten rechnen damit, dass die Justiz künftig noch häufiger mit solchen Fällen befasst sein wird.
Gesamtzahl sinkt, Sexualdelikte steigen
Die Gesamtstatistik der baden-württembergischen Justiz zeigt zugleich ein gemischtes Bild. Die Zahl der rechtskräftigen Verurteilungen durch Strafgerichte im Land sank 2025 insgesamt um 1,1 Prozent. Bei den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung stieg sie dagegen um 10,4 Prozent auf 1.936, der höchste Wert im Zehnjahresvergleich. Wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern gab es 255 Verurteilungen - 15,9 Prozent mehr als im Vorjahr.
Die Kriminalstatistik der Polizei weist für 2025 zwar erstmals einen behutsamen Rückgang auf. Ob sich daraus ein Trend ergibt, ist nach Einschätzung des Ministeriums offen.
«KI ist kein Schlupfloch»
Das Strafgesetzbuch unterscheidet bei Paragraf 184b zwischen Inhalten, die ein tatsächliches Geschehen zeigen, und solchen, die wirklichkeitsnah sind. Verbreitung und Besitz sind aber in beiden Fällen strafbar.
Oppelt betonte: «Kinderpornografie ist nie einfach nur ein Bild, es ist ein abscheulicher Übergriff auf wehrlose Kinder, auch wenn KI dahintersteckt. Deshalb gilt ganz klar: KI ist kein Schlupfloch. Auch KI-generierte Darstellungen sind strafbar und werden verfolgt.»
Der Minister warnt auch vor den Folgen für Täter und Betroffene: «Täter können sich nicht in Sicherheit wiegen, wenn sie zu Hause an ihrem PC massenhaft sexualisierte Bilder und Missbrauchsszenen mit Kindern erzeugen - schlimmstenfalls auf Grundlage echter Fotos, ohne Wissen der Kinder oder ihrer Familien.»
Ermittler setzen Prioritäten
Die Strafverfolgungsbehörden priorisieren Fälle, in denen eine tatsächliche Misshandlung vermutet wird, um Kinder schnell aus Missbrauchssituationen zu befreien. Denn mit KI können kinderpornografische Bilder entstehen, die kaum von echten Aufnahmen zu unterscheiden sind. Wird ein KI-Bild irrtümlich als echt eingestuft, können Ermittlungen Ressourcen binden, die dann für Kinder in echten Notlagen fehlen.
Ob ein Bild echt ist oder auf KI beruht, entscheidet deshalb mit darüber, welche Fälle zuerst bearbeitet werden. Die Strafverfolgung steht damit vor erheblichen Herausforderungen, wie das Ministerium betont.
© dpa-infocom, dpa:261020-930-865489/3
Copyright 2026, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten