Lebenslange Freiheitsstrafe nach Mord an Psychotherapeutin
Der Täter soll brutal seine frühere Therapeutin getötet haben. Nun hat das Gericht sein Urteil gesprochen.
Der Täter soll brutal seine frühere Therapeutin getötet haben. Nun hat das Gericht sein Urteil gesprochen.
Wegen Mordes an seiner früheren Psychotherapeutin hat das Landgericht Offenburg einen 43-Jährigen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Es hat die besondere Schwere der Schuld festgestellt, wie ein Sprecher mitteilte. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen.
Zudem habe das Schwurgericht die Unterbringung des Angeklagten mit deutscher und französischer Staatsangehörigkeit in der Sicherungsverwahrung vorbehalten, hieß es weiter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Opfer war schwanger
Die Staatsanwaltschaft hatte dem ehemaligen Patienten der Frau vorgeworfen, Mitte Februar im badischen Offenburg 38 Mal mit einem Messer zugestochen zu haben. Die Tat geschah nahe der Arbeitsstelle, zu der die schwangere Frau aus dem benachbarten Großraum Straßburg nach Offenburg gependelt war.
Die 37-Jährige hatte bis 2023 in einer Einrichtung für psychisch kranke Menschen gearbeitet und dabei einige Sitzungen mit dem Angeklagten gehabt. Sie hielt ihn für manipulativ, gefährlich und für fehl am Platz in der Einrichtung. Sie wollte nicht mehr mit ihm arbeiten. Ende 2023 bekam sie Todesdrohungen. «Es waren Tage voller Angst», hatte ihr Ehemann vor Gericht ausgesagt.
Mehrere Mordmerkmale
Das Gericht kam der Mitteilung zufolge zu der Überzeugung, der Angeklagte habe die Frau getötet, da er sie im Zusammenhang mit einer früheren Behandlung zur Rechenschaft ziehen wollte. Daher ging es vom Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe aus. Zudem habe der Mann heimtückisch gehandelt, weil die 37-Jährige in dem Moment der Tat nicht mit einem Angriff gerechnet habe. Die Frau war nach früheren Angaben am Tatort verblutet.
Der Tatverdächtige sitzt seit seiner Festnahme im Februar in Untersuchungshaft. Er galt bei Behörden als psychisch auffällig. Den Ermittlern zufolge hat er lange in Frankreich gelebt, wo er wegen eines Tötungsdelikts eine lange Haftstrafe verbüßt hatte. Der Staatsanwaltschaft zufolge hatte er einen Nachbarn getötet. Seit 2015 soll er in Deutschland gewohnt haben.
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