Mordprozess um Tod einer Doppelgängerin zieht sich hin
Der sogenannte Doppelgängerinnen-Mordprozess zieht sich weiter hin. Anders als erwartet gibt es keine Plädoyers. Und der genaue Tatablauf wie auch das Motiv scheinen noch immer nicht ganz klar.
Der sogenannte Doppelgängerinnen-Mordprozess zieht sich weiter hin. Anders als erwartet gibt es keine Plädoyers. Und der genaue Tatablauf wie auch das Motiv scheinen noch immer nicht ganz klar.
Wurde eine junge Frau getötet, weil eine ihr ähnlich sehende Frau untertauchen wollte? Ging es um schwarze Magie? Gab es andere Gründe? Im sogenannten Doppelgängerinnen-Mordprozess bleiben die möglichen Motive der beiden Angeklagten ebenso wie der genaue Tathergang auch nach mehr als 40 Verhandlungstagen unklar.
Die Staatsanwaltschaft sollte ursprünglich am Dienstag darlegen, zu welchen Schlüssen sie in dem seit fast einem dreiviertel Jahr andauernden Prozess kommt. Anders als erwartet kam es aber nicht zum Plädoyer: Das Gericht befasste sich erneut mit Anträgen der Verteidigung. Nun sollen die Plädoyers am 8. Oktober beginnen.
Angeklagt sind eine 25 Jahre alte Deutsch-Irakerin und ein etwa gleichaltriger Kosovare. Die beiden sollen eine der Angeklagten ähnlich sehende 23-jährige Frau aus Eppingen in Baden-Württemberg getötet haben. Die junge Frau wurde mit mehr als 50 Messerstichen getötet, ihre Leiche wurde im Auto der Angeklagten in Ingolstadt gefunden. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Angeklagten unter anderem Mord vor.
Anklage sah gezielte Suche im Internet
Laut Anklagevorwurf hatte die Angeklagte die Doppelgängerin gezielt im Internet gesucht und zu einem Treffen überredet. Sie wollte demnach den Tod der Frau, um selbst als tot zu gelten - und nach familiären Verwerfungen ein neues Leben zu beginnen.
Von den verschiedenen Prozessbeteiligten gibt es aber unterschiedliche Versionen, was sich zugetragen haben könnte.
Andere Version der Tat
Einem psychiatrischen Gutachter gegenüber, der von der Verteidigung der Frau hinzugezogen worden war, schilderte die Angeklagte eine Version der Tat, die im Wesentlichen ihrer Aussage zum Auftakt des Prozesses entspricht.
Demnach hatte der angeklagte Mann die 23-Jährige umgebracht. Die beiden Angeklagten seien zusammen nach Eppingen an den Wohnort der Getöteten gefahren, wo der Angeklagte die Frau abholte und mit ins Auto der Angeklagten steigen ließ.
In einem Wald habe er auf die Frau eingeschlagen, schilderte die Angeklagte laut dem im Gericht verlesenen Gutachten. Sie selbst sei nicht mehr in der Lage gewesen, klar zu denken und zu handeln. Schließlich habe der Mann die 23-Jährige erstochen. Gründe für sein mutmaßliches, von der Angeklagten so geschildertes Vorgehen wurden nicht klar. Der Mann selbst schweigt in dem Prozess.
Laut dem von den Anwälten initiierten Gutachten war die Frau zum Tatzeitpunkt durch die Vorfälle so stark beeinträchtigt, dass sie als vermindert schuldfähig gelten kann. Ein anderer vom Gericht bestellter Gutachter hatte dem Vernehmen nach keine verminderte Schuldfähigkeit gesehen.
Schwarze Magie?
Die Verteidiger des angeklagten Mannes hatten zuletzt die These in den Raum, dass die Frau an schwarze Magie geglaubt haben könnte - und damit ihre Ehe retten wollte. Dazu wiederum wäre, so die These, womöglich ein Opfer notwendig gewesen. Kryptische Briefe sollten unter Umständen ein Indiz dafür sein.
Bei einem Antrag der Verteidiger des Mannes ging es darum, diese Briefe, die im Auto der Angeklagten gefunden wurden, auf Fingerabdrücke und DNA-Spuren zu untersuchen. Die DNA-Analyse fehlte bisher und soll nun voraussichtlich am nächsten Dienstag vorgelegt werden - der Grund für die weitere Verzögerung des Verfahrens.
Belastung für den Vater als Nebenkläger
Nebenkläger ist der Vater der Getöteten, er war nach Angaben seiner Anwältin zu Beginn selbst in den Prozess gekommen, hatte dies dann aber nicht mehr durchgestanden. Für ihn werde die Länge des Verfahrens zur Tortur.
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