PFC-Skandal: Stadtwerke Rastatt können auf Millionen hoffen
Im Streit um PFC-belasteten Kompost hat das Landgericht Baden-Baden den Stadtwerken Rastatt einen Anspruch auf Entschädigung zugesprochen. Über die genaue Summe ist noch nicht entschieden.
Im Streit um PFC-belasteten Kompost hat das Landgericht Baden-Baden den Stadtwerken Rastatt einen Anspruch auf Entschädigung zugesprochen. Über die genaue Summe ist noch nicht entschieden.
Im Prozess um angeblich mit dem Umweltgift PFC verseuchten Kompost können die Stadtwerke Rastatt auf Schadenersatz hoffen. Der beklagte Kompostunternehmer müsse grundsätzlich für die entstandenen und noch entstehenden Schäden haften, entschied das Landgericht Baden-Baden. In welcher Höhe die klagenden Stadtwerke mit Geld rechnen können, entschied das Gericht zunächst nicht.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Kompostunternehmer kann innerhalb eines Monats Berufung einlegen. Über die Höhe des Schadenersatzes wird erst entschieden, wenn das Urteil rechtskräftig ist.
Schadenersatz in Millionenhöhe gefordert
Die Stadtwerke wollen rund 6,5 Millionen Euro von dem Kompostunternehmer haben. Sie werfen dem Mann vor, den Kompost mit Abfall aus der Papierindustrie versetzt, an Landwirte verkauft und zwischen 2006 und 2008 auf Felder in Mittelbaden verteilt zu haben. Die Papierschlämme waren, so der Vorwurf, mit sogenannten per- und polyfluorierten Chemikalien (PFC) belastet, die giftig, gesundheitsschädlich und in der Natur praktisch nicht abbaubar sind.
Seit Bekanntwerden des Skandals kämpft die Region mit schwerwiegenden Folgen: Gut 1.200 Hektar Ackerland sind betroffen. Schadstoffe gelangten bis ins Grundwasser. Brunnen mussten geschlossen und Wasserwerke etwa der Stadtwerke Rastatt mit Filteranlagen nachgerüstet werden.
Klage zieht sich seit Jahren
Die Klage war 2019 erhoben worden, im März 2022 wurde erstmals dazu verhandelt. Nachdem das Gericht ein Sachverständigen-Gutachten für erforderlich gehalten hatte, herrschte dreieinhalb Jahre Funkstille.
Erst seit Oktober 2025 war wieder verhandelt worden. Dort hatte ein Gutachter den Worten des Klägeranwaltes zufolge die Sicht der Stadtwerke gestützt. Klärschlämme aus Kläranlagen oder das Ablassen von Flugbenzin wie es der Kompostunternehmer seinerzeit unter anderem vorgebracht hatte, kommen dem Gericht zufolge laut Gutachten nicht als Ursache für die Verunreinigungen infrage.
Die Staatsanwaltschaft Baden-Baden hatte Ermittlungen gegen den Kompostunternehmer eingestellt. Daraufhin hatten die Stadtwerke Zivilklage eingereicht. Auch das Land wird belangt. Die Stadtwerke hatten im Herbst 2023 Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim eingereicht. Damit will der Versorger erreichen, dass die PFC-Belastung in den Gewässerbewirtschaftungsplan aufgenommen wird. Das Verfahren ist momentan ruhend gestellt, wie eine VGH-Sprecherin sagte.
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