In diesem Gerichtsgebäude muss sich ein 14-Jähriger verantworten, der auf einen 12-Jährigen geschossen hatte.
Silas Stein/dpa
In diesem Gerichtsgebäude muss sich ein 14-Jähriger verantworten, der auf einen 12-Jährigen geschossen hatte.
Jugendkriminalität

Schuss auf Zwölfjährigen: Prozess gegen 14-Jährigen beginnt

Ein Schuss verletzt einen Jungen im Kreis Rottweil schwer am Kopf - er erblindet. Nun muss sich der mutmaßliche Schütze, ein Jugendlicher, vor Gericht verantworten.

Nach einem Schuss auf einen Zwölfjährigen in Dietingen (Kreis Rottweil) steht der mutmaßliche Schütze ab heute (9.00 Uhr) vor dem Landgericht Rottweil. Dem 14-Jährigen wirft die Staatsanwaltschaft versuchten Mord vor. Dem Angeklagten drohen demnach maximal zehn Jahre Jugendstrafe. Weitere Details zu den Hintergründen und Umständen der Tat wurden mit Verweis auf das Alter des Jugendlichen nicht gemacht. 

Der Angeklagte soll am 15. Dezember seinem Freund in den Kopf geschossen haben. Dazu soll der Angeklagte, als sein Freund ihn besuchte, zwei Pistolen fertig geladen zurechtgelegt haben. Als sich beide gemeinsam im Zimmer des Angeklagten aufhielten, soll dieser eine Pistole an sich genommen und aus kurzer Entfernung auf den Schläfenbereich seines Freundes geschossen haben. Dieser überlebte, ist infolge der Verletzungen jedoch erblindet. Der mutmaßliche Täter sitzt in Untersuchungshaft. 

Für den ersten Verhandlungstag sind drei Zeugen geladen. Später sollen ein rechtsmedizinischer und ein jugendpsychiatrischer Sachverständiger aussagen. Das Opfer hat sich dem Verfahren als Nebenkläger angeschlossen. Es sind insgesamt fünf Verhandlungstermine bis zum 14. Juli anberaumt.

Verfahren findet nicht öffentlich statt

Das Verfahren findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Auch die Urteilsverkündung ist laut einem Gerichtssprecher nicht öffentlich.

Wird jemand wegen Taten angeklagt, die er als Jugendlicher begangen hat, so findet die Hauptverhandlung grundsätzlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Mit dem 14. Geburtstag fallen Jugendliche unter das Jugendstrafrecht, das stark vom Erziehungsgedanken geprägt ist. Der Schutz des Angeklagten hat deshalb Vorrang vor dem Interesse der Öffentlichkeit.

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