Streit um Amtsblatt: Palmer kritisiert Datenschutzverfahren
Ein Geburtstagsgruß im Amtsblatt – und viel Ärger für Palmer. Weil ein Bürger seine öffentliche Gratulation nicht wollte, steckt Tübingen im Datenschutzverfahren. Was OB Palmer dazu sagt.
Ein Geburtstagsgruß im Amtsblatt – und viel Ärger für Palmer. Weil ein Bürger seine öffentliche Gratulation nicht wollte, steckt Tübingen im Datenschutzverfahren. Was OB Palmer dazu sagt.
Es ist nicht das erste Mal, dass Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer und der Datenschützer des Landes sich streiten - nun hat Palmer Ärger wegen Geburtstagsgrüßen der Stadt an einen Bürger, die im Amtsblatt veröffentlicht wurden. Der Jubilar hatte sich laut Palmer darüber beschwert, dass er öffentlich erwähnt wurde. Mit der Folge, dass Tübingen ein neues Datenschutzverfahren am Hals habe, postete Palmer in den sozialen Medien.
Palmer postet Brief des Datenschützers - mitsamt sensiblen Daten
«Eine Behörde fordert von uns eine Stellungnahme, weil jemand es als unzumutbaren Eingriff empfindet, öffentlich zu seinem Jubiläum beglückwünscht zu werden», echauffiert sich Palmer auf Facebook. Als Beleg postet er den Brief des Landesdatenschutzbeauftragten - mitsamt Telefonnummer und Namen der Sachbearbeiterin. «Das möchten wir nicht kommentieren», sagte der Sprecher des Landesbeauftragten für den Datenschutz.
In seiner Beschwerde führte der Bürger laut dem Schreiben an, er habe von Tübingen die Rückmeldung bekommen, dass die Richtlinien der Stadt vorsähen, dass bei definierten Jubiläen, diese offiziell im Amtsblatt veröffentlicht würden. Nun will die Datenschutzbehörde wissen, um welche Richtlinien es sich handelt.
Veröffentlichung im Amtsblatt nur mit Erlaubnis
Die Datenschutzbehörde teilte mit, es gebe zahlreiche Beschwerden von Personen, die ohne ihre Einwilligung im Amtsblatt genannt wurden. «Es gibt Menschen, die möchten so etwas nicht, insbesondere, da sich Amtsblätter auch immer häufiger im Internet befinden und weltweit zugänglich sind», teilte ein Sprecher mit. Gerade mit dem Blick auf potenzielle Enkeltricks und Schockanrufe sollte mit der Veröffentlichung von personenbezogenen Daten der Menschen durch die öffentliche Verwaltung sensibel umgegangen werden.
Die Datenschutzbehörde wies darauf hin, dass es keine gesetzliche Grundlage für die Veröffentlichung von Jubiläen im Amtsblatt mehr gibt. «Es ist jedoch dennoch möglich, auf diese Art und Weise öffentlich zu gratulieren, wenn die betroffene Person sich einverstanden erklärt. Es ist zulässig, dass der_die Bürgermeister_in die Daten aus dem Melderegister verwendet, um zu gratulieren und nachzufragen, ob eine Veröffentlichung im Amtsblatt gewünscht ist», sagte der Sprecher der Datenschutzbehörde. Ein Verweis auf eine jahrzehntelang geübte Praktik allein rechtfertige noch keinen Eingriff in die Grundrechte der Menschen.
Bürokratismus im Endstadium?
Palmer beschreibt das in seinem Facebook-Post als «Bürokratismus im Endstadium». «Wenn wir alle Jubilarinnen und Jubilare erst durch halbe Datenschutznovellen schicken müssen, um eine simple Gratulation zu veröffentlichen, dann lassen wir es irgendwann bleiben. Dann sorgen ein paar notorische Beschwerdefreunde dafür, dass tausende andere Menschen keine öffentliche Anerkennung mehr bekommen.» Eine Stadt, die nicht einmal mehr gratulieren dürfe, habe irgendwann kein Amtsblatt mehr nötig.
© dpa-infocom, dpa:251204-930-379491/1
Copyright 2025, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten