Verdacht auf Korruptionsskandal: Ausschuss berät am Dienstag
Wie hängen die Ermittlungen zum mutmaßlichen Korruptionsfall bei der Staatsanwaltschaft mit einem Anschlag in Tamm zusammen? Ein Landtagsgremium hofft auf Antworten in einer Sondersitzung.
Wie hängen die Ermittlungen zum mutmaßlichen Korruptionsfall bei der Staatsanwaltschaft mit einem Anschlag in Tamm zusammen? Ein Landtagsgremium hofft auf Antworten in einer Sondersitzung.
Wenige Tage nach dem Bekanntwerden eines mutmaßlichen Korruptionsfalls bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart drängt die Politik auf Aufklärung. Nach Angaben des Landtags tagt der Ständige Ausschuss bereits am Dienstag (17.00 Uhr) in einer Sondersitzung. Die Fraktionen von SPD und FDP hätten die Sitzung beantragt - sie wollen erfahren, wie die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heilbronn nach den Verhaftungen und Durchsuchungen in Stuttgart ablaufen.
Staatsanwaltschaft Heilbronn ermittelt in Stuttgart
Ermittelt wird bislang gegen sieben Bedienstete der Stuttgarter Staatsanwaltschaft, die unter anderem unbefugt Daten weitergegeben haben sollen. Einer von ihnen soll ein Wachtmeister sein, auch zwei mutmaßliche Auftraggeber sitzen in Haft. Den Deutschen wird unter anderem vorgeworfen, bestechlich gewesen zu sein und Dienstgeheimnisse verletzt zu haben.
Die Ermittlungen sollen mit einem Anschlag auf einen Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes in Tamm (Kreis Ludwigsburg) im Mai zusammenhängen. Dabei war ein damals 23 Jahre alter Mann angeschossen worden, fünf Monate später wurden zwei Männer aus den Niederlanden verhaftet. Gegen sie wird wegen versuchten Mordes ermittelt. Zusammenhänge mit Schüssen in Ludwigsburg und einem Brandanschlag auf ein Auto in Bietigheim-Bissingen werden nicht ausgeschlossen.
Ständiger Ausschuss tagt öffentlich
Der Ständige Ausschuss kann zu Sondersitzungen einberufen werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Laut der Geschäftsordnung des Landtags ist der Vorsitzende des Ausschusses verpflichtet, eine Sitzung einzuberufen, wenn ein Viertel der Ausschuss-Mitglieder, zwei Fraktionen oder die Landesregierung dies verlangen. Beratungen des Ausschusses sind grundsätzlich öffentlich, es sei denn, der Ausschuss entscheidet sich mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit, die Öffentlichkeit auszuschließen.
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