Nach Vogelgrippe-Fällen gilt in der Region Heilbronn nun eine Stallpflicht für Geflügel. (Symbolbild)
Marijan Murat/dpa
Nach Vogelgrippe-Fällen gilt in der Region Heilbronn nun eine Stallpflicht für Geflügel. (Symbolbild)
Tierseuche

Vogelgrippe weitet sich aus: Hier gilt nun eine Stallpflicht

Stallpflicht für Hühner, Enten & Co: Nach einem weiteren Vogelgrippe-Fall müssen Geflügelhalter im Norden Baden-Württembergs nun handeln. Was das bedeutet.

Nach dem Ausbruch der Vogelgrippe verhängt das Land in der Region Heilbronn eine Stallpflicht für Geflügel. Die sogenannte Aufstallungspflicht für das Stadtgebiet und den Kreis gilt vom 12. November an, wie das Landwirtschaftsministerium in Stuttgart mitteilte. Das Vorgehen sei mit der Geflügelwirtschaft und Kleintierzüchtern abgestimmt. Betroffen davon sind nach Angaben eines Sprechers Hühner, Puten, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse.

Der Grund für die Maßnahme: In den vergangenen Tagen wurden in der Region zwei tote Wildvögel gefunden - ein Reiher bei Bad Rappenau und eine Graugans am Breitenauer See. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) aus Greifswald testete beide Tiere positiv auf den Vogelgrippe-Subtyp H5N1. Wegen eines Vogelgrippe-Falls in einem Straßburger Geflügelbetrieb gilt bereits in Teilgebieten von Kehl, Willstätt und Neuried unter anderem eine Stallpflicht. Die Maßnahmen im Raum Heilbronn gelten nach Angaben des Landratsamtes vorläufig bis zum 15. Januar 2026.

Hauk: Vogelgrippe kann sich über Monate ziehen

Eine landesweite Stallpflicht hält Agrarminister Peter Hauk (CDU) aktuell «aus fachlicher Sicht und insbesondere auch aus Gründen des Tierschutzes» nicht für angebracht. «Die Tiere einfach mal einzusperren hilft nicht, denn es bedeutet für sie ein hohes Maß an Stress und ist eine große Belastung», teilte Hauk mit. Man sei noch ganz am Anfang des Geschehens und dürfe nicht kurzfristig denken. «Die vergangenen Jahre haben gezeigt, die Vogelgrippe kann sich noch über Monate bis ins Frühjahr ziehen.»

Hauk plädierte für Augenmaß statt Aktionismus. «Es muss dort aufgestallt werden, wo der Seuchendruck und die Wahrscheinlichkeit eines Eintrages hoch ist», wird er in der Mitteilung weiter zitiert. Dies sei im Moment in der Region Heilbronn der Fall. Geflügelhalter können ihre Tiere dort nun entweder in den Ställen lassen - oder Netze über den Auslaufflächen anbringen. Alle Halter im Land müssten nun aber besonders wachsam sein und die Maßnahmen zur Biosicherheit konsequent einhalten. Das bedeutet unter anderem, dass der Kontakt zwischen Nutztieren und Wildvögeln verhindert werden soll.

Virus breitet sich aus

Die Vogelgrippe breitet sich seit einigen Wochen in Deutschland immer weiter aus. Besonders betroffen sind der Osten und Norden der Republik. Seit Anfang September wurden nach früheren Angaben des FLI Hunderttausende Nutztiere vorsorglich getötet.

In Baden-Württemberg gab es bislang einen betroffenen Betrieb. Nördlich von Ulm mussten 15.000 Tiere getötet werden. Bei Wildvögeln gab es bislang eine Handvoll bestätigter Fälle im Südwesten - unter anderem im Landkreis Reutlingen, in Göppingen sowie an Rhein und Bodensee. Bundesweit wurde das Virus bei mehrere Hundert Wildvögeln nachgewiesen.

Wildvögel nicht anfassen

Das Virus ist bei hoher Infektionsdosis prinzipiell auch auf den Menschen übertragbar. In Deutschland ist dem Robert Koch-Institut zufolge noch kein H5N1-Fall bei einem Menschen bekanntgeworden, eine Erkrankung könnte den Angaben zufolge aber schwer verlaufen. Laut FLI besteht für die Bevölkerung jedoch derzeit kein besonderes Risiko für schwerwiegende Erkrankungen.

Menschen sollten Wildvögel, die schwach, teilnahmslos oder auf andere Weise krank erscheinen, nicht anfassen oder mitnehmen. Wenn es sich dabei um einen wildlebenden Wasservogel, Greifvogel oder Rabenvogel handelt, soll das Tier unter Angabe des Fundorts dem Veterinäramt gemeldet werden.

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