Der Verband der Realschullehrer will erreichen, dass es künftig auch für Realschulen eine verbindliche Grundschulempfehlung gibt. Dafür sammelt der Verband derzeit Unterschriften. (Symbolbild)
Philipp von Ditfurth/dpa
Der Verband der Realschullehrer will erreichen, dass es künftig auch für Realschulen eine verbindliche Grundschulempfehlung gibt. Dafür sammelt der Verband derzeit Unterschriften. (Symbolbild)
Bildung

Volksantrag zu Realschulen - Verband hat Hälfte der Stimmen

Wer aufs Gymnasium will, braucht eine entsprechende Empfehlung der Grundschule oder muss einen Test absolvieren. Ein Verband will das auch für die Realschulen durchsetzen und sammelt Unterschriften.

Der Verband der Realschullehrer ist zuversichtlich, dass er die nötigen Unterschriften für einen Volksantrag zur Einführung einer verbindlichen Grundschulempfehlung auch für Realschulen zusammenbekommen wird. Man habe bislang mehr als 20.000 der nötigen knapp 40.000 Unterschriften gesammelt, sagte die Vorsitzende des Verbands, Karin Broszat, in Stuttgart. Man spüre nun einen richtigen Lauf und sei sich sicher, bis November die nötige Stimmenzahl zusammenzubekommen.

Die Unterschriftensammlung für den Volksantrag hatte der Verband im vergangenen November gestartet. Sie läuft ein Jahr lang. Mit dem Antrag will der Verband erreichen, dass die Empfehlung für den Übergang von der Grundschule nach den gleichen Regeln funktionieren soll wie die verbindlichere Empfehlung für die Gymnasien: Sind sich Eltern und Grundschule nicht einig, soll ein Potenzialtest über den weiteren Werdegang des Kindes entscheiden. 

Verband sieht Eigenständigkeit der Schularten in Gefahr

Der Verband argumentiert, dass mit einer verbindlichen Empfehlung für die Realschulen die Existenz und Eigenständigkeit aller Schularten gesichert wird. Diese sieht der Verband in Gefahr. 

Mit einem Volksantrag können Bürgerinnen und Bürger im Südwesten den Landtag zwingen, sich mit einem Thema zu befassen. Für einen Volksantrag müssen die Initiatoren knapp 40.000 Unterschriften sammeln. 

Lehnt der Landtag den Volksantrag ab, können die Initiatoren ein Volksbegehren starten. Dafür müssen innerhalb von sechs Monaten rund 770.000 Unterschriften gesammelt werden. Am Ende könnte dann eine Volksabstimmung stehen.

© dpa-infocom, dpa:250526-930-592316/1
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