Die Bürgermeisterin steht wegen Urkundenfälschung vor Gericht.
Stefan Puchner/dpa
Die Bürgermeisterin steht wegen Urkundenfälschung vor Gericht.
Prozesse

Vorwurf der Urkundenfälschung - Bürgermeisterin vor Gericht

In einer Kleinstadt tobt ein Streit zwischen der Bürgermeisterin und dem Gemeinderat. Es geht um einen geänderten Protokolleintrag. Das Ganze gipfelt nun in einem Strafprozess.

Sie soll einen Gemeinderatsbeschluss abgeändert haben, um einen Fehler zu vertuschen: Vor dem Landgericht Ellwangen muss sich die Bürgermeisterin von Niederstetten (Main-Tauber-Kreis), Heike Naber, verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft der parteilosen Kommunalpolitikerin Urkundenfälschung vor. 

Die 55-Jährige soll im September 2019 einen Gemeinderatsbeschluss abgeändert haben, um ihre Befugnisse bei einem Grundstückskauf auszudehnen. Ein Stadtrat hatte sie deswegen angezeigt.

Vor Gericht gestand Naber die Änderung des Protokolls. Sie habe darin aber kein Unrecht gesehen, sagte sie. Das Dokument habe sie abgeändert, weil nur der formale Beschluss für den Grundstückskauf im Protokoll gefehlt habe. Um Leerstand zu beseitigen, sollte das Grundstück an ein Gartenbauunternehmen weiterverkauft werden, das expandieren wollte.

Weil der Preis des Grundstücks bei rund 30.000 Euro lag und die Kaufbefugnisse der Bürgermeisterin bei einem Wert von 25.000 Euro enden, war ein formaler Beschluss des Gemeinderats für den Kauf nötig. Der lag laut dem ursprünglichen Protokoll zur entsprechenden Gemeinderatssitzung im Oktober 2018 aber nicht vor. In der Fassung war nur von einem Kaufangebot die Rede, das die Bürgermeisterin der Verkäuferin machen sollte. 

Erste Widersprüche erst 2020

Im Gemeinderat habe Konsens über den Ankauf geherrscht. «Es gab weder im Vorfeld noch in der Sitzung Widerstand, es war ein bestätigter Konsens.» Der Kauf sei nie kritisiert, sondern gelobt worden. Es seien genug Menschen involviert gewesen, die hätten reagieren können. 

Auch der Weiterverkauf sei ohne Weiteres ein Jahr später durchgewinkt worden. Erst im Jahr 2020 seien Widersprüche aus dem Gemeinderat gekommen, der das abgeänderte Protokoll entdeckte «und es wurde moniert». 

Nach Ansicht der Rathauschefin war sie aber von Anfang an dazu ermächtigt, ein Kaufangebot zu machen. Das habe sie im Protokoll nachträglich mit der Protokollantin zusammen an ihrem Computer im entsprechenden System geändert. Heute würde sie anders vorgehen, sagte Naber. 

Vor Gericht widersprach die damalige Protokollantin der Version der Bürgermeisterin. Daran könne sie sich nicht erinnern, sagte sie. Das sei auch nicht der korrekte Weg, ein Protokoll nachträglich abzuändern. Die Rathauschefin hätte in den Gemeinderat gehen und ihn um Zustimmung einer Änderung bitten müssen, sagte die ehemalige Bedienstete der Stadt, die mit einem Anwalt erschienen war. Sie habe das Kapitel hinter sich gelassen und arbeite nicht mehr bei der Stadt. 

Schlösser im Rathaus ausgetauscht 

In der rund 5000-Einwohner-Stadt sorgte der Rechtsstreit für Wirbel. Im Zuge dienstrechtlicher Auseinandersetzungen war Naber im Jahr 2021 vom Landratsamt Main-Tauber-Kreis vorläufig suspendiert worden. Hintergrund waren zwei Dienstaufsichtsbeschwerden. Sie soll sich auch bei einem anderen Grundstückskauf nicht an die Regeln gehalten haben. 

Nachdem die dreifache Mutter nach längerer Krankheit ins Rathaus zurückkehren wollte, wurden dort die Schlösser ausgetauscht. Daraufhin griff die Behörde aus Sorge um die Handlungsfähigkeit der Verwaltung umgehend ein und vollzog die vorläufige Dienstenthebung.

Suspendierung der Bürgermeisterin war rechtswidrig

Die Suspendierung wurde später vom Verwaltungsgerichtshof Mannheim für rechtswidrig erklärt. Die Richter stellten unter anderem eine fehlerhaft durchgeführte Anhörung durch das Landratsamt sowie eine «begründete Besorgnis» der Befangenheit beim zuständigen Amtsleiter fest.

Naber nahm im Januar 2023 ihre Amtsgeschäfte wieder auf, obwohl der Gemeinderat ihren Rücktritt gefordert hatte. Ihre Zeit im Rathaus endet regulär in diesem Frühjahr. In der Kleinstadt soll am 8. März neu gewählt werden. 

Acht Zeugen sollen laut Gericht in dem Prozess gehört werden. Im Wesentlichen seien es Gemeinderäte und Bedienstete, erklärte ein Gerichtssprecher. Für das Verfahren wurden bis Ende Januar zwei weitere Verhandlungstage angesetzt. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

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