Nach dem Unfall war das Schleusentor deformiert. (Archivbild)
Uli Deck/dpa
Nach dem Unfall war das Schleusentor deformiert. (Archivbild)
Prozess

Zerstörtes Schleusentor: Milderes Urteil am Berufungsgericht

Sie hatte Alkohol getrunken und war eingeschlafen - dann rammte ihr Güterschiff die Schleuse. Auch im Berufungsverfahren wird die Steuerfrau schuldig gesprochen. Doch die Zeit spielte für sie.

  Knapp zwei Jahre nach einem folgenschweren Schiffsunfall an einer Schleuse auf dem Rhein hat das Oberlandesgericht Karlsruhe die Steuerfrau im Berufungsprozess zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Schifffahrtsobergericht sprach die Frau - wie schon die Vorinstanz - der fahrlässigen Gefährdung des Schiffsverkehrs schuldig, wie ein Sprecher sagte.

Es verhängte demnach eine Strafe von 90 Tagessätzen zu je 25 Euro. Diese tauche im polizeilichen Führungszeugnis nicht auf. Das Urteil sei rechtskräftig.

Millionenschaden nach Havarie

Das Güterschiff «La Primavera» war im November 2023 laut Zeugen ungebremst auf ein geschlossenes Tor der Rheinschleuse Iffezheim (Landkreis Rastatt) aufgefahren, das zerstört wurde. Verletzt wurde niemand. Es entstand nach damaligen Angaben aber ein Schaden von rund 2,5 Millionen Euro.

Die in den Niederlanden lebende Angeklagte hatte schon im ersten Prozess am Schifffahrtsgericht im badischen Kehl eingeräumt, am Tag der Havarie Wein getrunken haben. Später sei sie bewusstlos gewesen, sagte die damals 50-Jährige. Zudem sei bei ihr eine Herzkrankheit festgestellt worden. Laut Anklage betrug die Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit mindestens 1,13 Promille. 

Das Kehler Gericht verurteilte die Frau zu einer Haftstrafe von fünf Monaten auf Bewährung, weil sie getrunken habe und danach wohl eingeschlafen sei. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Sie legte Berufung ein.

Warum die Strafe geringer ausfällt

Dass das Urteil nun im Vergleich zum ersten Richterspruch milder ausfiel, hängt dem Sprecher zufolge mit einer Vorstrafe zusammen, die zwischenzeitlich getilgt wurde. Die Frau habe daher nun nicht mehr als vorbestraft gegolten. Die Vorinstanz habe die Vorstrafe aber noch strafverschärfend gewertet.

Dabei ging es den Angaben nach darum, dass die Angeklagte im Jahr 2020 schon einmal wegen eines alkoholbedingten Vorfalls auf dem Rhein in Mannheim zu einer Geldstrafe verurteilt worden war. Der Kapitän und Eigner des Schiffs aus den Niederlanden schilderte vor dem Kehler Gericht, sie habe ihm versprochen, dass so etwas nicht mehr vorkommen werde.

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