Kulturstaatsminister Wolfram Weimer eckte in seinem ersten Jahr im Amt bisweilen an. (Archivbild)
Jan Woitas/dpa
Kulturstaatsminister Wolfram Weimer eckte in seinem ersten Jahr im Amt bisweilen an. (Archivbild)
Rechtsstreit

«Politische Extremisten»? Schlappe für Weimer vor Gericht

Am 6. Mai ist Kulturstaatsminister Weimer ein Jahr im Amt. Kritiker haben einiges an ihm zu mäkeln. Und nun verliert er im Streit mit einem linken Berliner Buchladen auch noch krachend vor Gericht.

Kulturstaatsminister Wolfram Weimer wollte sich endlich mal wieder den schönen Dingen widmen, in diesem Fall den Schatzkästchen der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten. Doch auch beim Besuch in Potsdam holten den parteilosen Politiker unangenehme Nachrichten ein.

Das Berliner Verwaltungsgericht hat ihm untersagt, die Betreiberinnen des Berliner Buchladens «Zur schwankenden Weltkugel» als «politische Extremisten» zu bezeichnen. Es ist eine Schlappe für Weimer zum Abschluss seines irgendwie verkorksten ersten Jahres im neuen Amt.

Der Streit über den Buchhandlungspreis

Hintergrund des Berliner Gerichtsentscheids in einem Eilverfahren ist der Streit über den Deutschen Buchhandlungspreis. Weimer hatte drei Buchläden wegen «verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse» von dem Preis ausgeschlossen, darunter das Berliner Geschäft «Zur schwankenden Weltkugel». Öffentlich wurde nie bekannt, was gegen die drei Geschäfte vorliegt.

In einem Interview der «Zeit» wurde Weimer dann die Frage gestellt: «Aber warum haben Sie in die Vergabe des Buchhandlungspreises eingegriffen?» Weimer antwortete: «Wenn der Staat Preise vergibt und Steuergelder einsetzt, dann kann er das nicht für politische Extremisten tun.»

Das Gericht gibt den Klägerinnen recht

Dagegen wehrten sich die Betreiberinnen des Ladens unter anderem mit dem Hinweis auf Persönlichkeitsrechte. «Die Bezeichnung als Extremisten ist stigmatisierend», erklärte Anwalt Jasper Prigge dazu. Das Gericht sah das genauso.

Die Äußerung sei dahingehend zu verstehen, dass die Antragstellerinnen politische Extremisten seien, heißt es in der Mitteilung vom Donnerstag zum Beschluss. Für diese Bewertung existiere keine belastbare Tatsachengrundlage. Das Gericht erhielt nach eigenen Angaben keine Auskunft von Weimer, warum er über das sogenannte Haber-Verfahren beim Bundesamt für Verfassungsschutz anfragen ließ. Auch sei unklar, welchen Maßstab das Amt für die Mitteilung von «verfassungsschutzrelevanten Erkenntnissen» anlege.

Nach Einschätzung des Gerichts trägt die Feststellung solcher Erkenntnisse jedenfalls nicht «die zuspitzende Bewertung als politische Extremisten». An Weimers Adresse hieß es: «Vor der Bezeichnung der Antragstellerinnen als politische Extremisten hätte es ihm oblegen, die ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Tatsachenermittlung im Rahmen der rechtlichen Grenzen auszuschöpfen.»

Weimer prüft Beschluss

Bevor die Sache überhaupt vor Gericht ging, hatte es Weimer abgelehnt, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Dabei legte er nahe, das Gesagte habe sich gar nicht auf die ausgeschlossenen Buchläden bezogen. «Die angegriffene Äußerung enthält ebenso wie die Fragestellung im Interview keinerlei Bezug zu einer konkreten Person», erklärte er über eine Sprecherin. 

Da gingen die Richter ausdrücklich nicht mit. Weimer scheint jedoch auf seiner Sicht zu beharren. Bei dem Termin in Potsdam äußerte er selbst sich nicht inhaltlich und sagte nur: «Heute geht es um die Kunst.» Eine Sprecherin seiner Behörde, kurz BKM, erklärte, der Beschluss des Gerichts werde geprüft.

Doch sie fügte hinzu: «BKM legt Wert auf die Feststellung, dass BKM die drei nicht ausgezeichneten Buchhandlungen nie namentlich genannt hat. Unabhängig vom konkreten Fall gilt auch in Zukunft: Es darf generell keine Förder- oder Preisgelder geben für Institutionen, die nicht auf dem Boden des Grundgesetzes stehen.» 

Ob Weimer Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegt, blieb offen. Die Opposition riet ihm ab. «Wenn Kulturstaatsminister Wolfram Weimer schlau ist, akzeptiert er diese Entscheidung und verzichtet von nun an darauf, den Verfassungsschutz gegen Buchhandlungen einzusetzen», erklärte der Grüne Sven Lehmann, Vorsitzender des Kulturausschusses im Bundestag. Der Linke David Schliesing meinte: «Das Urteil bietet dem Kulturstaatsminister die Gelegenheit zur Einsicht und Umkehr.» 

Ein Mann eckt an

Gelegenheit zur Umkehr? Das klingt grundsätzlich. Tatsächlich ist das Gerichtsverfahren nicht der einzige Streitfall in Weimers erstem Jahr. «Noch nie hat ein Kulturstaatsminister in so kurzer Zeit das Verhältnis zur Kulturbranche so nachhaltig zerstört», sagt Lehmann. So harsch würden wohl nicht alle urteilen. Aber nachhaltig angeeckt ist der frühere Journalist und Verleger auf jeden Fall, seit er am 6. Mai 2025 sein Büro im Kanzleramt bezog.

In Wallung gerieten Kritiker schon anfangs über Weimers Äußerungen zur angeblichen linken «Cancel Culture» und zum Gendern. Im Herbst geriet er in die Defensive, als über Geschäftsmodelle der von ihm mitgegründeten Weimer Media Group berichtet wurde. Weiter ging es mit der Berlinale. Nach propalästinensischen Äußerungen beim Festival ließ Weimer Berichte über eine angebliche Abberufung der Leiterin Tricia Tuttle tagelang unwidersprochen. Dann blieb Tuttle doch. 

Buhrufe gab es auf der Leipziger Buchmesse, auch weil Weimer den Erweiterungsbau der Deutschen Nationalbibliothek auf Eis gelegt hatte. Dort blieb 61-Jährige recht stoisch. Bei Protesten während des Gedenkens an die Befreiung des früheren Konzentrationslagers Buchenwald reagierte er hingegen angefasst. 

Fast scheint es, als könnte Weimer nichts mehr richtig machen. Dabei hat er noch diverse Großprojekte auf seiner Agenda. Dazu zählt der sogenannte Plattform-Soli: Die großen US-Techkonzerne sollen für die Nutzung redaktioneller Inhalte und medialer Infrastruktur zahlen.

Berliner Klage nicht ausgestanden

Auch die Klage der «Schwankenden Weltkugel» und der beiden anderen vom Buchhandlungspreis ausgeschlossenen Läden ist nicht ausgestanden. Sie streiten vor Gericht um Einblicke ins Vergabeverfahren. Die Anwälte der Buchläden sehen sich durch die Eilentscheidung bestätigt: «Dies zeigt nochmal, dass das Haber-Verfahren, welches derzeit Gegenstand weiterer Klagen bei den Verwaltungsgerichten Berlin und Köln ist, rechtlich nicht haltbar ist.» Wann die Gerichte in dieser Sache entscheidet, ist offen.

Von Marion van der Kraats und Verena Schmitt-Roschmann, dpa
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