Höhere Sozialabgaben für Gutverdiener ab 2026 geplant
Die Einkommensgrenze, bis zu der Sozialbeiträge zu zahlen sind, wird jährlich neu festgelegt - analog zur Lohnentwicklung. Was heißt das für Arbeitnehmer und Rentner im kommenden Jahr?
Die Einkommensgrenze, bis zu der Sozialbeiträge zu zahlen sind, wird jährlich neu festgelegt - analog zur Lohnentwicklung. Was heißt das für Arbeitnehmer und Rentner im kommenden Jahr?
Menschen mit höheren Einkommen müssen im kommenden Jahr voraussichtlich mehr Geld an ihre Sozialversicherungen abführen. Dabei geht es um die Anhebung der sogenannten Bemessungsgrenze beim Einkommen, bis zu der Sozialbeiträge zu entrichten sind. Sie wird jährlich an die Lohnentwicklung angepasst. Den entsprechenden Verordnungsentwurf hat das Bundesarbeitsministerium am Freitag zur Abstimmung an die anderen Ressorts geschickt. Der Entwurf, über den zuvor das Portal «Politico» berichtete, liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.
Was ist für die einzelnen Versicherungsarten vorgesehen?
Was die Beitragsbemessungsgrenze ist
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung ist der Höchstbetrag des Bruttoeinkommens, bis zu dem Beiträge zum gesetzlichen System der Alterssicherung, zu dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber beitragen, erhoben werden. Einkommen oberhalb dieser Grenze wird nicht für die Berechnung der Rentenversicherungsbeiträge herangezogen. Um die maßgebenden Werte der Rechengrößen der Sozialversicherung zu bestimmen, betrachtet man die Entwicklung der Löhne und Gehälter.
Weitreichendere politische Forderungen
Der SPD-Gesundheitsexperte Christos Pantazis hatte im Juni in einem Interview vorgeschlagen, dass Gutverdiener mehr in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen. Konkret plädierte er für eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze um rund 2.500 Euro, um die angespannte Finanzlage der Versicherungen zu stabilisieren. Der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen, Janosch Dahmen, plädierte neben Strukturreformen ebenfalls für eine Anhebung «stufenweise auf das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung».
© dpa-infocom, dpa:250906-930-4128/1
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