Facebook: Mutter beleidigt Mitschüler ihrer Tochter
Den Namen der Person nicht nennen, die man beschimpft? Auch das kann böse Konsequenzen haben.
Den Namen der Person nicht nennen, die man beschimpft? Auch das kann böse Konsequenzen haben.
Viele Facebook-Nutzer verwenden Fake-Namen für ihr Facebookprofil. Sie denken also, dass sie sich anonym auf Social Media Plattformen bewegen können und sind dann mit einigen Äußerungen auch nicht besonders zurückhaltend. Nicht selten wird deshalb auf Facebook gehetzt, beschimpft oder beleidigt. Doch das kann böse Konsequenzen haben, wie das Beispiel einer Mutter zeigt, die die Mitschülerin ihrer Tochter auf der Facebookseite öffentlich verbal angriff. Sie hatte zwar unter ihrem Namen den Post abgesetzt, aber nicht den Namen des Beschimpften genannt. Das ist aber ebenfalls strafbar.
Doch wie kann es zu so einer Situation kommen?
Anlass war ein eigentlich harmloser Vorfall. Im Schulsportunterricht waren ein Mädchen und ein Junge aneinandergeraten. Die Lehrerin schlichtete die Auseinandersetzung zwischen den Kindern, doch die Mutter des Mädchens war so verärgert, dass sie auf ihrer Facebook-Seite ihre Meinung über das andere Kind kundtat. Ihre Tochter sei von einem „asozialen Abschaum“ - und an anderer Stelle - von einem „Abschaum Blag vermöbelt“ worden.
Die Mutter muss daraufhin für ihren unüberlegten Post eine Strafe in Höhe von 2500 Euro zahlen. Die Begründung: Das Kind hat laut Beschluss des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe "ein Recht auf ungehinderte Entfaltung seiner Persönlichkeit und ungestörte kindgemäße Entwicklung".
Die Lehrerin hatte beide Kinder dazu angehalten, sich zu entschuldigen. Für die Kinder wäre dann die Sache wahrscheinlich erledigt gewesen. Der Mutter reichte das aber nicht aus. Vielleicht sollten sich einige Erwachsene doch mehr von der versöhnlichen Art der Kinder abschauen.