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Ein "dauerhaft ungebetener Übernachtungsgast"

Richtig oder rücksichtslos? - Bank sperrt Obdachlose aus!

Dieser Aushang einer Bankfiliale in der Pfalz sorgt derzeit für gemischte Gefühle und Meinungen bei Anwohnern und Kunden.

Eine Obdachlose hatte mehrere Nächte in der "SB-Zone" der Bank, quasi zwischen Kontoauszugsdrucker und Geldautomat, verbracht. Bereits Mitte Oktober entschied sich die Bank dann zu einer Maßnahme, die ein Teil der Kunden befürwortet, andere hingegen kritisieren: Die Filiale wird seitdem jede Nacht, also zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens, geschlossen.

Die Befürworter dieser Maßnahme sehen den Kunden im Vordergrund. Und wenn dieser nunmal spät abends bzw. früh morgens Geld abheben möchte, soll er oder sie nicht von der Anwesenheit oder gar dem Geruch der Dame belästigt werden. Der Kunde sei eben König und die Bank nicht in der Verantwortung, einer Obdachlosen, die sich unerlaubt einen Schlafplatz in der Filiale sucht, zu helfen. Also: Tür zu, Problem gelöst.

Kritiker sehen die Bank hingegen in der Pflicht. Gerade in der kalten Jahreszeit hätte man der Obdachlosen insofern helfen sollen, dass sie in einem Heim unterkomme oder in irgendeiner anderen Form Hilfe erhalte. Dann bliebe ihnen auch der Aushang mit der süffisanten Umschreibung "dauerhaft ungebetener Übernachtungsgast" erspart. Und die Kunden könnten nach wie vor den Service in der "SB-Zone" auch nachts in Anspruch nehmen.

Welche Entscheidung nun die Richtige ist, sei dahingestellt. Die Bank bleibt jedenfalls bis auf weiteres in der Nacht geschlossen. Wo die Obdachlose jetzt nächtigt, ist nicht bekannt.
 

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