In vielen Fällen berechnet Parship den scheidenden Kunden dann nämlich einen Wertersatz für genutzte Kontakte während der Probezeit. Selbst wenn der Vertrag vom Verbraucher fristgerecht gekündigt wurde, kann diese Summe bis zu drei Vierteln des Jahresabopreises betragen.
Gegen dieses Vorgehen hat die Verbraucherzentrale Hamburg jetzt eine Klage eingereicht. In ihren Augen hält der von Parship geforderte Wertersatz Verbraucher von der Ausübung ihres Widerrufsrechtes ab und ist somit unzulässig.
Chancen für Rückzahlung stehen gut
Auch ehemalige Kunden werden von der Verbraucherzentrale dazu aufgerufen, Parship zu verklagen. Das kann sich lohnen, weil das Amtsgericht Hamburg die Partnervermittlung bereits mit mehreren Versäumnisurteilen zu Rückzahlungen an die geschädigten Kunden verurteilt. "Auch wenn Parship ehemaligen Kunden zurzeit etwas anderes suggeriert, die Chancen, zu viel gezahltes Geld wiederzusehen, stehen vor Gericht gut", meint Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg.
Die Beträge können dabei von 20 Euro bis hin zu mehreren 100 Euro reichen und anfallende Anwalts- und Gerichtskosten müsste Parship in diesen Fällen komplett tragen. In zweiter Instanz wird das Oberlandesgericht Hamburg über die Klage entscheiden und sein Urteil Ende Februar fällen.
Vielleicht ein Vorfall, der wieder mehr Menschen dazu bewegen wird, in der realen Welt nach einem Partner zu suchen.