Radio
jonathan-velasquez (unsplash)
Radio
Gibt es keinen Pflichtanteil?

Irrtümer: Diese Fehler solltet ihr bei eurem Testament nicht machen!

Mit dem Tod beschäftigt sich wahrscheinlich keiner gerne. Und dann auch noch Dinge rund um den Tod zu planen, gehört nicht unbedingt zu unseren Lieblingsbeschäftigungen. Doch wer beim Testament Fehler macht, verspielt jede Menge Geld.

Der Gesetzgeber hat die Erbfolge eigentlich geregelt. Doch kann ein Testament anderes bestimmen. Dazu muss es aber erst verfasst werden.

Kann ein Testament auch ohne Notar verfasst werden?
Grundsätzlich kann man sich das Geld sparen, denn ein Testament kann jeder alleine aufsetzen, wenn man ein paar Regeln beachtet. Blatt Papier her, Stift, und dann den Letzten Willen aufschreiben. WICHTIG! Unbedingt sollte man daran denken, das gesamte Testament mit der eigenen Handschrift zu verfassen und zu unterschreiben - Ort und Datumsangabe zufügen. Das ist deshalb wichtig, wenn man irgendwann noch mal etwas ändern oder ergänzen möchte. Das letzte Testament ist immer das gültige!
 
Reicht bei Ehepaaren eine Unterschrift aus?
Nein. Es reicht zwar aus, wenn einer das Testament schreibt, aber beide müssen es unterschreiben. Am besten schreibt der Zweite noch dazu „obiges ist auch mein Letzter Wille“, dann unterschreiben.
 
Warum rennen dann so viele zum Notar?
Für viele ist das ein bisschen sicherer. Weil viele das Testament auch beim Notar hinterlegen. Dann ist man immer sicher, dass das Testament am Ende auch gefunden wird. Denn es soll ja auch „böse“ Erben geben, bei denen mal ein Testament verschwindet.
 
Was sind die größten Fehler, die beim Testament passieren können?
1. Viele sind der Auffassung, dass man den Letzten Willen am Computer schreibt, ausdruckt und es anschließend einfach unterschreibt. Das ist aber nicht gültig! Es muss komplett handschriftlich aufgeschrieben werden.
2. Dann muss ich natürlich auch darauf achten, dass derjenige, der erben soll, auch erbfähig ist. Wenn die Katze oder der Hund erben soll, ist das ein ungültiges Testament. Mann kann das aber umgehen, indem man jemanden zum Erben macht und ihm die Aufgabe gibt, die Katze oder den Hund entsprechend zu pflegen. Überprüfen tut das aber niemand!
3. Wenn man also ein Testament mit einer Pflicht für den Erben aufsetzt, dann sollte man auch noch einen Testamentsvollstrecker einsetzen.
 
Thema Patchworkfamilie – was muss da beachtet werden?
Die Kinder, die nicht leiblichen sind, haben keinen Erbanspruch. Jetzt ist es aber natürlich so, dass wir eine große Nähe zu den Menschen mit denen wir leben entwickeln und oft wollen, dass auch die etwas vom Erbe bekommen. Wer dann kein Testament macht und die gesetzliche Erbfolge durchgehen lässt, vererbt nur etwas an leibliche Kinder. Wer also in einer Patchworkfamilie lebt und möchte, dass auch nicht leibliche Kinder erben, MUSS ein Testament machen.