Radio
jonathan-velasquez (unsplash)
Radio
Überfüllte Gymnasien sind der Auslöser

Die Grundschul-Empfehlung soll wieder kommen

Ihnen als Eltern schnellt da bestimmt auch die Augenbraue hoch. Die Grundschul-Empfehlung soll wieder kommen. Darüber entscheidet der Landtag. Unsere Kinder bekämen dann eine Empfehlung der Grundschule, ob sie dann besser auf Haupt-, Realschule oder Gymnasium gehen sollten. Bei vielen Eltern sorgt das für Unmut und Wut. Doch was steckt hinter der Empfehlung. Ist sie bindend? Wir klären euch hier auf.

Generell erhalten Viertklässler von ihrer Grundschule ja alle eine Empfehlung, welche Schulart für sie die Richtige ist. Entsprechend ihrer Leistungen. Diese Grundschulempfehlung muss künftig wieder bei der Bewerbung an der weiterführenden Schule vorgelegt werden. Das war in den vergangenen Jahren nicht notwendig.

Hörerfragen

Mama Melanie aus Karlsruhe fragt: "Heißt das, ich darf mein Kind nur an der empfohlenen Schulart anmelden? Also sprich: mit einer Realschul-Empfehlung werde ich am Gymnasium abgelehnt?"

Nein –so weit geht es nicht. Die Eltern behalten ausdrücklich die Wahlfreiheit. Also, sie können sich über die Empfehlung hinwegsetzen und die Schule muss ein Kind auch annehmen. Allerdings gibt es eben künftig mit der Bewerbung an der weiterführenden Schule auch ein Beratungsgespräch. Und die Hoffnung schwingt schon mit, dass dadurch allzu ehrgeizige Eltern ihre Kinder danach doch an der passenden Schule anmelden. Wichtiges Ziel der Neuregelung ist außerdem, dass die Schulen wieder Kenntnis über die Einstufung ihrer künftigen Schüler haben. Beispielsweise passende Fördermaßnahmen einzurichten.

Papa Robert aus Emmendingen will wissen: "Wie ist denn dann der Unterschied zu früher? Diese Empfehlung gab es doch schon mal."

Die Geschichte der Grundschulempfehlung

Vor 2011 gab es die verbindliche Grundschulempfehlung. Das bedeutete tatsächlich: Kind mit Realschul-Empfehlung musste auf Realschule oder eine spezielle Aufnahmeprüfung am Gymnasium machen.
 
Ab 2011 bis jetzt: Grün-Rot hat die verbindliche Grundschulempfehlung abgeschafft. Eltern erhalten zwar von der Grundschule noch eine Empfehlung. Diese muss aber an der weiterführenden Schule nicht vorgelegt werden.
Die Folgen:

  • Ehrgeizige Eltern melden ihre Kindern über ihr Leistungsvermögen an höhere weiterführende Schule
  • Die Sitzenbleiberquote ist gestiegen
  • Die weiterführende Schule hat keine Kenntnis über die Einstufung
  • Die Klassen werden zunehmend heterogen
  • Die neue Regelung: Die Grundschulempfehlung muss wieder bei der weiterführenden Schule vorgelegt werden. Das geht einher mit einem Beratungsgespräch. Die Empfehlung ist aber nicht verbindlich (wie früher), sondern letztlich können die Eltern nach wie vor entscheiden, auf welche Schulart ihr Kind gehen soll. Sie können sich also über die Empfehlung hinwegsetzen. Die Schule muss das Kind dann annehmen.