Vor 2011 gab es die verbindliche Grundschulempfehlung. Das bedeutete tatsächlich: Kind mit Realschul-Empfehlung musste auf Realschule oder eine spezielle Aufnahmeprüfung am Gymnasium machen.
Ab 2011 bis jetzt: Grün-Rot hat die verbindliche Grundschulempfehlung abgeschafft. Eltern erhalten zwar von der Grundschule noch eine Empfehlung. Diese muss aber an der weiterführenden Schule nicht vorgelegt werden.
Die Folgen:
- Ehrgeizige Eltern melden ihre Kindern über ihr Leistungsvermögen an höhere weiterführende Schule
- Die Sitzenbleiberquote ist gestiegen
- Die weiterführende Schule hat keine Kenntnis über die Einstufung
- Die Klassen werden zunehmend heterogen
Die neue Regelung: Die Grundschulempfehlung muss wieder bei der weiterführenden Schule vorgelegt werden. Das geht einher mit einem Beratungsgespräch. Die Empfehlung ist aber nicht verbindlich (wie früher), sondern letztlich können die Eltern nach wie vor entscheiden, auf welche Schulart ihr Kind gehen soll. Sie können sich also über die Empfehlung hinwegsetzen. Die Schule muss das Kind dann annehmen.