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Prozess in München

Frau lässt sich heimlich befruchtete Eizelle einsetzen – Kindsvater klagt!

Heute ist der Junge drei Jahre alt – doch ginge es nach seinem leiblichen Vater, wäre er gar nicht erst geboren worden. Die Mutter ließ sich ohne Zustimmung ihres Ex-Mannes eine befruchtete Eizelle einsetzen. Unterhalt möchte der Vater nun nicht bezahlen – und verklagt die gynäkologische Praxis vor dem Landgericht München.

Seine Ex-Frau hatte damals ohne Einverständnis oder Wissen des Klägers den gemeinsamen Sohn bekommen – mithilfe künstlicher Befruchtung. Die befruchteten Eizellen stammen aus der Zeit, in der das Paar noch glücklich miteinander lebte und eine Familie plante. 

Deshalb hatten die beiden vorsichtshalber die Eizellen einfrieren lassen, da bei der heute 42-jährigen Frau Hautkrebs diagnostiziert wurde und die Chemotherapie möglicherweise zu Unfruchtbarkeit hätte führen können. Doch die Beziehung steckte mitten in der Krise, immer wieder kam es zu Auseinandersetzungen. Schlussendlich verließ der Mann seine Frau, später kamen sie wieder zusammen. Ein gemeinsames Kind jedoch habe er nicht mehr gewollt, zitiert die „SZ“ aus der Verhandlung.

Gefälschte Unterschrift 

Die Frau hingegen hatte noch lange nicht mit den Kinderwunsch abgeschlossen. Kurzerhand fälscht sie die erforderliche Unterschrift des Mannes. Wie der „Münchner Merkur“ berichtet, rechtfertigte sie diese Entscheidung vor Gericht mit den Worten: „An diesem Tag gab es wieder Streit. Hätte ich ihm den Vertrag unter die Nase gehalten, hätte er bestimmt nicht zugestimmt.“ Deshalb fälschte sie seine Unterschrift auf dem Formular – dafür wurde sie bereits verurteilt.
Zweimal lässt sie sich befruchtete Eizellen einsetzen. Während der erste Versuch misslingt, schafft sie es im Frühjahr 2014 schwanger zu werden – neun Monate später kommt ihr Sohn auf die Welt. 

Der Mann wollte zweiten Eingriff verhindern

Als der Mann im Oktober 2013 von den Plänen der Frau erfuhr, versuchte er, diese noch zu verhindern. Er rief in der Arztpraxis an, wo er allerdings nur zur Sprechstundenhilfe durchdrang. Er möge doch bitte mit seiner Frau sprechen, hieß es.
Aus diesem Grund wirft er dem Gynäkologen vor, der Sache nicht ausreichend nachgegangen zu sein. Er weigert sich Verantwortung für den ungewollten Sohn übernehmen, schon gar keine finanzielle.

Mann hätte Widerspruch deutlicher vorbringen müssen

Nun könnte es ihm zum Verhängnis werden, dass er sich gegenüber der Praxis nicht stärker durchgesetzt habe. immerhin lagen zwischen dem Telefonat und dem zweiten Befruchtungsbetrug mehrere Monate und hatte somit genug Zeit, eine künstliche Befruchtung schriftlich und anwaltlich zu unterbinden, so der Richter. Ein Urteil soll am 2. Mai am Münchner Landtagsgericht ergehen.