Neue Gesetze ab April 2018: Das ändert sich jetzt in Deutschland!
Zum 1. April 2018 treten neue Gesetze in Deutschland in Kraft. Aber was ändert sich für Verbraucher?
Zum 1. April 2018 treten neue Gesetze in Deutschland in Kraft. Aber was ändert sich für Verbraucher?
Ab dem 1. April steigt der Mindestlohn für Leih- und Zeitarbeiter. In Westdeutschland beträgt er nun 9,47 Euro (Steigerung um 2,8 Prozent) und in Ostdeutschland (inkl. Berlin) 9,27 Euro (Steigerung um 4 Prozent). Durch die unterschiedliche Erhöhung in West- und Ostdeutschland, nähert sich der ostdeutsche Wert dem Westdeutschen immer weiter an.
Höhere Zuzahlungen für Medikamente
Auch für Millionen gesetzlich Krankenversicherte steigen ab dem 1. April die gesetzlichen Zuzahlungen für rezeptpflichtige Medikamente. Pro Medikament können bis zu 10 Euro fällig werden, wie der Deutsche Apothekerverband (DAV) berichtet.
In erster Linie sind Schmerzmittel betroffen - mit den Wirkstoffen Fentanyl, Morphin und Oxycodon -, Entzündungshemmer, Blutverdünner und Medikamente mit dem Antikörper Infliximab, welche gegen Tumore eingesetzt werden.
Streaming-Dienste im Ausland nutzbar
Wer kostenpflichtige Streamingdienste wie etwa Netflix, Spotify und Amazon Prime abonniert hat, kann diese ab dem 1. April ohne Aufpreis in allen EU-Ländern nutzen (z.B im Urlaub oder auf Geschäftsreisen).
In Zukunft müssen Filme, Serien, Musik, E-Books & Co. in allen EU-Ländern für Abonnenten aufrufbar sein. Das heißt, überall gibt es denselben Inhalt, dieselben Produkte, dieselben Funktionen wie in Deutschland.
Von der neuen Freigabe sind nicht betroffen: Kostenfreie Inhalte, wie z.B. Videos und Live-Streams aus Mediatheken öffentlich-rechtlicher Sender. Hier können Anbieter weiterhin Geoblocking einsetzen.
Bleigießen ab April 2018 verboten
Ebenfalls tritt ab dem 1. April eine neue EU-weite Chemikalienverordnung in Kraft. So wird der Verkauf von Produkten, dessen Bleigehalt über 0,3 Prozent liegt, verboten. Traurig aber wahr: Das traditionelle Bleigießen in Silvesternächten ist vorbei! Die gängigen Bleigieß-Sets weisen einen Bleigehalt von bis zu 70 Prozent auf. Auch zum Beispiel Figuren aus Blei, sowie Schrotkugeln, Modeschmuck und antike Trinkgefäße sind betroffen.
Die gesundheitsschädigende Wirkung des Schwermetalls ist Grund für das Verbot. Beim Erhitzen entstehen nämlich Bleioxide, die durch die Atemwege aufgenommen werden. Diese stehen in Verdacht, das Nervensystem, Hirn, Leber und Nieren zu schädigen (Bleivergiftung).
Autos zu Notrufsystem verpflichtet
Alle neuen Autos, die ab dem 1. April auf dem Markt erscheinen, müssen über ein Notrufsystem ("eCall") verfügen. Dieses eCall besteht aus einem GPS-Empfänger, der den Standort des Fahrzeugs und eine Mobilfunk-Funktion beinhaltet. Außerdem speichert das Auto weitere Daten, wie der Zeitpunkt des Unfalls, die Fahrtrichtung, Insassenanzahl und Treibstoffart des Fahrzeugs.
Ziel ist es, im Falle eines Unfalls automatisch einen Notruf absetzen – so können Rettungskräfte schneller zum Unfallort gelangen und Menschenleben retten.