Grippewelle 2018: Krankenkassen zahlen Vierfachimpfstoff gegen Influenza
Bisher zahlten die Krankenkassen nur den wenig wirksamen Dreifachimpfstoff gegen Influenza. Jetzt sollen die Kassen für die nächste Saison doch die teure Impfung übernehmen.
Bisher zahlten die Krankenkassen nur den wenig wirksamen Dreifachimpfstoff gegen Influenza. Jetzt sollen die Kassen für die nächste Saison doch die teure Impfung übernehmen.
Diese Entscheidung kommt spät – möglicherweise sogar zu spät. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen in Berlin teilte nun mit, dass alle gesetzlichen Krankenkassen ab der kommenden Saison den Vierfachimpfschutz zahlen müssen. Das Bundesministerium für Gesundheit muss dem Beschluss noch stattgeben. Wird die Regelung in Kraft treten, können bereits geimpfte Personen, die für den Schutz selbst aufkommen mussten, das Geld nicht rückwirkend erstattet bekommen.
Bislang wurde den Krassen freigestellt, für welchen Wirkstoff sie aufkommen möchten. Häufig führte dies dazu, dass die Überzahl der Krankenkassen nur die halb so teure Dreifachimpfung bezahlte – die Bestandteile von drei verschiedenen Virusstämmen enthält. Allerdings kursierte in Deutschland vor allem ein Virusstamm, der lediglich im Vierfachimpfstoff enthalten war: Die Influenza-B-Viren der sogenannten Yamagata-Linie.
Vierfachimpfung ist wirksamer als die Dreifachimpfung
Die Dreifachimpfung zeigte sich in vielen Fällen wirkungslos. Die ständige Impfkommission (Stiko) des Robert Koch-Instituts (RKI) hatte im Januar eine Empfehlung ausgesprochen, wonach eine Vierfachimpfung im Vergleich zu einer Dreifachimpfung bis zu 388.000 Arztbesuche und bis zu 1800 Krankenhauseinweisungen während der Grippesaison hätte verhindern können.
Besonder Personen, die zur Risikogruppe zählen, waren und sind von der Grippwelle betroffen. Chronisch Kranke, über 60-Jährige und Schwangere ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel zählen dazu. Auch Berufsgruppen, die viel in Kontakt mit anderen Menschen sind, wird zu einer Impfung geraten. Dazu zählen Lehrer, Altenpfleger, medizinisches Personal und Erzieher.