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Mit diesen Änderungen musst du rechnen

Diese neuen Gesetze gelten ab Mai - das ändert sich in Zukunft!

Ab Mai 2018 treten in Deutschland einige neue Gesetze in Kraft. Alles was du dazu wissen musst, findest du hier.

Speicherung der Daten von Flugpassagieren

Wenn du ab Mai einen Flug ins Ausland buchst, werden deine Daten wie Name und Anschrift, aber auch die Flugnummer und der Sitzplatz im Flugzeug für fünf Jahre vom Bundeskriminalamt gespeichert und analysiert. Bei Bedarf dürfen die Daten auch an die Europäische Ermittlungsbehörde weitergegeben werden. Die Datenspeicherung soll helfen, Kriminelle und Terroristen schneller zu identifizieren. Werden die Daten nicht genutzt, müssen sie nach sechs Monaten depersonalisiert werden. Das heißt, dass die Daten nicht mehr einer bestimmten Person zugeordnet werden können, allerdings kann dies auf Antrag eines Richters rückgängig gemacht werden.

Neue EU-Datenschutzverordnung

Die neue EU-Datenschutzverordnung tritt erst am 25. Mai in Kraft. Sie legt fest, dass die Nutzer ausdrücklich zustimmen müssen, wenn Unternehmen wie Facebook private Daten nutzen wollen. Das Ziel der Datenschutzverordnung ist ein besserer Schutz der Bürger, besonders die Weitergabe der Daten an Dritte muss transparent gestaltet werden. Außerdem soll durch die neue Verordnung der Umgang mit Daten in ganz Europa vereinheitlicht werden.

GEZ-Beitragsservice gleicht Daten mit Einwohnermeldeämtern ab

Der Beitragsservice gleicht im Mai seine Daten mit den Einwohnermeldeämtern ab. Durch den Abgleich sollen Haushalte ermittelt werden, die eigentlich den Rundfunkbeitrag zahlen müssen, es aber nicht tun. Seit der Einführung des neuen Systems der Beitragserhebung im Jahr 2013 muss jeder Haushalt monatlich 17,50 Euro zahlen.

Mindestlohn im Handwerk steigt

Maler und Lackierer, Steinmetze und Steinbildhauer sowie Gerüstbauer können sich freuen. Ab Mai steigen für diese Berufsgruppen die gesetzlichen Mindestlöhne. Für die Steinmetze und Steinbildhauer gilt die Erhöhung allerdings nur in Ostdeutschland, von vormals 11,20 Euro auf 11,40 Euro. Die Gerüstbauer verdienen nun mindestens 11,35 Euro pro Stunde, während ungelernte Maler und Lackierer 10,60 Euro verdienen. Mit einem Gesellenbrief erhöht sich der Lohn sogar auf 13,30 Euro.